Star-Koch Schuhbeck preist Fast Food an Foto: dapd

Münchner Starkoch will sich vor Gericht eine Internetseite mit seinem Namen sichern.

München/Traunstein - Was hat Sterne-Koch Alfons Schuhbeck mit dem bayerischen Landesbeauftragten für Computereinsatz im Religionsunterricht, Sebastian Schuhbeck, gemeinsam? Nicht viel – außer dem Namen. Aber das ist genug, um sich vor Gericht zu streiten. Der 52-jährige Religionslehrer aus Traunstein soll nämlich seine Internetdomain www.schuhbeck.com an den Münchener Koch abtreten. Das jedenfalls will Alfons Schuhbeck mit seiner Klage erreichen.

Doch dem umtriebigen Starkoch droht nicht nur eine juristische Niederlage, sondern auch ein Imageschaden. Denn erfahrungsgemäß halten Medien und Öffentlichkeit bei einer Auseinandersetzung, die an „David gegen Goliath“ erinnert, zu Ersterem. Zumal der Starkoch mit seinem Gebaren bereits für Stirnrunzeln sorgte. So wirbt er für eine Fast-Food-Kette, indem er in einem Spot „Cola Jahrgang 2011“ empfiehlt. Schuhbecks Aktivitäten – so sehen es wenigstens seine Anwälte – sind so überragend und global, dass der Betrieb einer Domain unter seinem Namen die Geschäftstätigkeit des Über-Kochs behindern würde. Die Alfons-Seite beruft sich in dem Rechtsstreit auf das „Shell“-Urteil des Bundesgerichtshofs. Doch die Sebastian-Seite bestreitet, dass der Promi-Bekocher denselben „überragenden Bekanntheitsgrad“ wie der Mineralölkonzern besitzt. Käme das Münchner Landgericht zu demselben Ergebnis, wäre die juristische Niederlage der Alfons-Partei wohl perfekt. Zumal der Traunsteiner Lehrer die Domain „schuhbeck.com“ bereits vor fast acht Jahren eingerichtet hat und auch keine Verwechslungsgefahr besteht: Auf der Seite geht es um den Computereinsatz im Religionsunterricht und nicht um Schnitzel.

Internetadressen hat Schuhbeck genug

Es ist auch nicht so, dass der Koch keine Internetadressen finden würde, um sich und seine Fähigkeiten zu vermarkten. Gleich 20 Domains von „schuhbeck.de“ über „alfons-schuhbeck.com“ bis hin zu abweichenden Schreibweisen wie „schubeck.de“ hat sich der Sterne-Koch gesichert.

Falls Schuhbeck geglaubt hatte, den Lehrer schnell so mürbe zu machen wie einen Teig, hat er sich getäuscht. Vor dem Prozess, klagten seine Anwälte, habe sich der Lehrer „hartnäckig geweigert, seine Domain herauszugeben“. An dieser Hartnäckigkeit hat sich nichts geändert. Lehrer Schuhbeck bekommt nach eigenen Angaben so viele positive Reaktionen, dass er gar nicht daran denkt, klein beizugeben. Tenor: Er solle hart bleiben, um „dem Promi zu zeigen, dass mit Geld nicht alles geht“. Den Rechtsstreit beenden will Sebastian Schuhbeck nur, wenn ihm seine Kosten ersetzt werden.

Die Gegenseite bleibt unnachgiebig

Die Domain abtreten werde er auch dann nicht – auch nicht für Geld: „Ich bin nicht käuflich.“ Zumal Sebastian den Namen Schuhbeck länger trägt als Alfons. Der Meister des Kochlöffels wurde nämlich als Alfons Karg geboren. Den Namen Schuhbeck erhielt er erst, als ihn ein Onkel des Lehrers adoptierte. Dieser Onkel vererbte ihm ein Lokal und stellte so die Weichen für Alfons’ spätere Karriere. Am Nikolaustag sollte vor dem Landgericht München verhandelt werden, doch die Anwälte Schuhbecks baten um Verschiebung. Man wolle noch einmal eine außergerichtliche Vereinigung versuchen.

Für Sebastian Schuhbeck ein Zeichen für einen geordneten Rückzug: weil eine juristische Niederlage auch ein Imagedesaster für den prominenten Verwandten wäre.