Der Scheiterhaufen drohte. Foto: dpa

Mysteriöse Geschichten gibt es auf der ganzen Welt. Einige gruselige und zum Teil wahre Geschichten aus dem Rems-Murr-Kreis stellen wir in loser Folge vor: Der achtjährige Hans Ferner erzählt anno 1663 von angeblichem satanischem Treiben und bringt damit die Verwandtschaft in die Bredouille.

Winnenden - Kinder und Betrunkene sagen die Wahrheit – manchmal jedenfalls. Das ist nicht erst heutzutage so, das galt zumindest im Volksmund auch schon früher. Und das natürlich mit genau denselben Einschränkungen. Ob der achtjährige Hans Ferner die Wahrheit sagte oder nicht, war die Frage im einstigen Hexenprozess in Winnenden. Wie die angebliche Hexe im Jahr 1663 vor die Schranken des Gerichts kam, das steht, wie alle derartigen Fälle im alten Württemberg, in den Malefizakten des Stuttgarter Hauptstaatsarchivs.

Seit einiger Zeit ist die Hexe, um die es hier geht, sogar in den USA bekannt. Ein Wissenschaftler hat die Geschichte als Teil seiner Dissertation über „Witchraft in early modern Wuerttemberg” analysiert.

Achtjähriger erzählt Hexengechichten

Zusammen mit seiner Mutter, seiner Großmutter, der Frau eines Bekannten und dem Strümpfelbacher „Christian dem Fiedler” sei er beim Hexensabbat gewesen, so hat der Achtjährige es herumerzählt. Ein „schwarzer Mann mit den Hörnern“ sei beim unchristlichen Treiben daheim im Haus in Winnenden auch schon mit dabei gewesen, behauptet der junge Ferner – also Satanas höchstpersönlich.

Wie die Gerichtsbarkeit davon erfuhr, ist unbekannt. Da mag es eine Rolle gespielt haben, dass Mutter Ferner in bestimmten Kreisen als Dorfhure verschrieen war. Sohn Hans war nämlich unehelich. Die ganze Familie bestand aus Großmutter, Mutter und Kind, stammte ursprünglich aus Öschelbronn und war bis aufs eigene Haus in Winnenden mittellos.

Da nützte auch ein – mit Ausnahme eben jenes „Bastards“ – tadelloser Ruf wenig. Hans wurde erst mal befragt. Und er wurde ausgiebig untersucht, nachdem er zusätzlich angegeben hatte, bei den teuflischen Feiern von eben jenem schwarzen Mann verletzt worden zu sein. Tatsächlich bestätigte ein Arzt alte Verletzungen am Fuß des Jungen, wie die folgenden Ermittlungen ergaben. Der Nachtwächter bezeugte zudem, er habe den kleinen Hans hin und wieder schreien hören.

Konfrontiert mit Mutter und Großmutter, mit denen Hans Ferner in einem Haus zusammenlebte, wollte er seine Geschichte vom schwarzen Mann dann allerdings nicht mehr wiederholen. Seine Verwandten hatten den nächtlichen Spuk entschieden bestritten. Nur die Großmutter fiel dabei etwas aus der Rolle. Sie erzählte nämlich einige wilde Gerüchte über jenen vom Buben als Hexensabatt-Teilnehmer erwähnten Strümpfelbacher Christian den Fiedler.

Urtei: Für missratenen Knaben beten

Die Geschichten vom bösen Mann aus Strümpfelbach hatte sie wohl auch dem kleinen Hans als Gutenachtgeschichte erzählt. Und das eventuell mit einigen einschüchternden Ausschmückungen, folgerten die ausnahmsweise mal einfühlsamen Untersuchungsbeamten des herzoglichen Gerichts. Eine Rolle mag gespielt haben, dass keine weiteren Gerüchte über einschlägige – also hexerische – Aktivitäten von Mutter und Großmutter vorlagen.

Das Urteil: Der geistlichen Gemeinde Winnendens wurde auferlegt, für den missratenen Knaben zu beten. Der habe aus Bösartigkeit Unschuldige verleumdet, befand das hohe Gericht. Hans Ferners Mutter und seine Großmutter wurden allerdings trotzdem ebenfalls verwarnt und unter Aufsicht gestellt.

Da war möglicherweise das Glück der Spätgeborenen am Werk. Denn noch zu Anfang des Jahrhunderts, in der ersten Phase der Hexenverfolgung im Lande von 1590 bis 1620, hätten selbst derlei substanzlose Verdächtigungen für die Denunzierten unter Umständen zum Tod auf dem Scheiterhaufen geführt.