Staatsanwaltschaft will acht Jahre Haft für den mutmaßlichen Vergewaltiger beantragen Foto: dpa

Ein 42-jährige Maurer, der angibt, gelegentlich als Prostituierter für ältere Damen zu arbeiten, muss sich vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Er soll im Juli eine 49-Jährige drei Stunden lang verprügelt und mehrfach vergewaltigt haben.

Stuttgart - Jörg Hafner übernimmt vor allem die Fälle für Hartgesottene. Der Anwalt hat sich auf Frauen spezialisiert, die sexuelle Gewalt erfahren haben. Dass selbst er nach eigenen Angaben schlucken musste, als er die Bilder seiner Mandantin sah, die von ihrem mutmaßlichen Vergewaltiger während der Tat übel zugerichtet worden sein soll, zeigt die Härte des Falls, der am Dienstag in der 19. Großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart fortgesetzt wurde.

Das Opfer bestätigte die Anklageschrift im Wesentlichen, wie Hafner nach dem dritten Prozesstag mittelte, nachdem die Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre der 49-Jährigen ausgeschlossen worden war. Der 42-jährige Maurer, der angibt, gelegentlich als Prostituierter für ältere Damen zu arbeiten, soll das Opfer im Juli in einem Tanzcafé in Bad Cannstatt kennengelernt haben. Bei ihr zuhause eingetroffen habe der Angeklagte der Frau zunächst Avancen gemacht – die diese abwies.

Dann, so die Staatsanwaltschaft, soll der Maurer die Frau drei Stunden lang verprügelt und mehrfach vergewaltigt haben. Einmal soll der mutmaßliche Peiniger das Opfer so heftig gewürgt haben, dass es fast ohnmächtig wurde. Erst als es der Frau gelungen sein soll, nackt ins Treppenhaus zu flüchten und um Hilfe zu schreien, habe die Tortur durch das Eintreffen der Polizei, die von den Nachbarn gerufen wurde, ein Ende gefunden. Widerstandslos habe sich der Angeklagte festnehmen lassen.

Dieser hat seine Sicht der Dinge ganz anders geschildert: Die Frau habe seine Dienste gekauft, 200 Euro seien für die Nacht vereinbart gewesen, alle sexuellen Handlungen, die teilweise bizarr anmuteten, seien einvernehmlich geschehen. Eingeräumt hat er schließlich die Schläge: Die Frau soll sich geweigert haben, zu bezahlen, habe ihn der Wohnung verwiesen, ihn ehrenrührig beschimpft. Da sei es mit ihm durchgegangen: Erst habe er das Opfer mit der flachen Hand geschlagen, dann mit der Faust. Auch einen Fußtritt räumte der Angeklagte ein. Vor dem Eintreffen der Polizei sei er schließlich kurz eingenickt.

Ob der Angeklagte nur wegen Körperverletzung oder auch wegen eines Sexualdelikts verurteilt wird, hängt von der Glaubhaftigkeit des Opfers ab und ob die Verteidigung des Angeklagten Zeugen findet, die dessen Version der Tat untermauern. Ungeklärt ist indes auch, ob das Tanzlokal wie vom Angeklagten behauptet bekannt dafür ist, das ältere Damen dort von jüngeren prostituierten Männern umgarnt werden. Auf ein Geständnis, was die sexuellen Übergriffe angeht, wollte sich der Angeklagte nicht einlassen, obwohl die Staatsanwaltschaft signalisiert hat, in diesem Fall milder zu plädieren. Überzeugt von der Schuld des Mannes auf der Anklagebank, will sie nun acht Jahre Haft beantragen.