Ein Mikrofon steht im Landgericht in Mosbach auf dem Richterplatz. Hier findet am Freitag der Prozess gegen zwei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt statt. Foto: dpa

Zwei Polizisten kontrollieren im Frühjahr 2014 einen Autofahrer wegen seiner rasanten Fahrweise. Obwohl er darum bittet, lassen sie ihn nicht auf die Toilette. Nun müssen sich die Beamten deswegen vor Gericht verantworten.

Mosbach - Sie sollen einen Mann rechtswidrig gefesselt und nicht auf die Toilette gelassen haben - zwei Polizisten müssen sich deswegen am Freitag vor dem Landgericht Mosbach verantworten. Angeklagt sind die beiden wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt und der Verfolgung Unschuldiger, wie die Staatsanwaltschaft Mosbach auf Anfrage mitteilte. Die Beamten - heute 40 und 50 Jahre alt - hatten demnach im März 2014 einen Autofahrer gestoppt, weil zu schnell gefahren war. Dabei soll er sogar die Polizisten überholt haben, die in einem zivilen Dienstfahrzeug unterwegs waren.

Bei der Fahrzeugkontrolle vor dem Wertheimer Wohnhaus des Autofahrers eskalierte die Lage. Die Polizeibeamten sollen den heute 59 Jahre alten Autofahrer rechtswidrig gefesselt und zu Boden gedrückt haben. Auch verweigerten sie dem Mann laut Anklage, auf die Toilette zu gehen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Mosbach.

Beamte könnten ihre Stellen verlieren

Dabei soll der Wertheimer zuvor mehrfach um den Toilettengang gebeten haben. Der wurde ihm laut Anklage aber verwehrt. Stattdessen hätten die Polizisten ihn zu einem Alkoholtest aufgefordert. „Wider besseren Wissens“, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts, hätten die Beamten behauptet, der Autofahrer habe Alkohol getrunken. Beim Versuch der Polizisten, dem Mann Handschellen anzulegen, habe der seinen Stuhlgang nicht mehr halten können. Im weiteren Verlauf sei er gewaltsam zu Boden gedrückt worden. Beim Anlegen der Handschellen soll er Schmerzen und Rötungen an den Handgelenken erlitten haben.

Eine danach vorgenommene Kontrolle habe schließlich ergeben, dass der Mann keinen Alkohol getrunken habe. Nach Angaben der Mosbacher Staatsanwaltschaft müssen die Beamten mit dem Verlust ihrer Stellen rechnen, wenn sie aufgrund des nachgewiesenen Fehlverhaltens zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt werden. Für den Prozess ist ein Verhandlungstag angesetzt. Insofern ist der Behörde zufolge für Freitag auch mit dem Urteil zu rechnen.