Ein Hubschrauberpilot muss sich vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten Foto: dpa

Das juristische Nachspiel einer Hubschrauberlandung auf dem Gelände des Autohauses Schott in Magstadt vor fast genau zwei Jahren ist noch nicht ausgestanden - zumindest nicht für den Piloten, der sich vor dem Böblinger Amtsgericht wegen einer unerlaubten Außenlandung verantworten muss.

Magstadt - Das juristische Nachspiel einer Hubschrauberlandung auf dem Gelände des Autohauses Schott in Magstadt (Kreis Böblingen) vor fast genau zwei Jahren ist noch nicht ausgestanden - zumindest nicht für den Piloten, der sich vor dem Böblinger Amtsgericht wegen einer unerlaubten Außenlandung verantworten muss. Der Prozess gegen ihn wird fortgesetzt. Das Verfahren wegen Beihilfe zu der unerlaubten Außenlandung gegen Wolfgang Schott, der damals das Fest samt Rundflügen im Autohaus seines Sohnes organisiert hatte, wurde am Dienstag eingestellt.

Auf zwei Stunden war die Verhandlung angesetzt gewesen – viel zu wenig, um den nicht alltäglichen Sachverhalt zu klären. Der Pilot wollte sich zunächst zu den Vorwürfen nicht äußern. Der Senior-Chef des Autohauses schilderte die Vorbereitungen für das Festwochenende Mitte März 2013. Der Gemeinde hatte zunächst auch für den Sonntag Rundflüge gestattet, dann aber einen Rückzieher gemacht.

Das habe die Planungen durcheinander gebracht, so Schott, denn mit den Rundflügen habe er geworben. Deshalb sollte der Pilot den Hubschrauber von einer nahen Wiese, dem offiziellen Start- und Landeplatz für die gewerblichen Rundflüge, auf das Gelände des Autohauses fliegen, damit die Festgäste das Fluggerät am Sonntag wenigstens aus nächster Nähe bestaunen konnten.

Um die Rechtmäßigkeit des kurzen Fluges wird vor Gericht gestritten. Schon Tage vorher hatte sich der Pilot das Gelände angesehen und Bedingungen für eine Landung gestellt: So mussten eine Baumgruppe gefällt, ein Zaun abgebaut, Ordner bestellt und Zufahrten gesperrt werden. Nach einer erneuten Inspektion des Geländes fiel am Samstag der Entschluss, „dass der Helikopter im Hof landet“, sagte Wolfgang Schott. Nach dem letzten Rundflug steuerte der Pilot das Autohaus-Areal an. Die Gäste hätten sich in dieser Zeit in der Ausstellungshalle befunden, berichtete Schott. Den Anflug und die Landung habe einer der Ordner unter anderem mit Fotoaufnahmen dokumentiert. Das Manöver habe perfekt geklappt, so Schott.

Die Freude darüber währte nur bis zum Abend. Dann rief die Polizei bei dem 71-Jährigen an. Wie sich später herausstellte, hatte wegen der Landung einer der stellvertretenden Bürgermeister die Polizei gerufen. Er war als Zeuge geladen, erschien allerdings nicht. Sein Fernbleiben kostet ihn nun 300 Euro Ordnungsgeld. Das Festwochenende endete übrigens damit, dass der Helikopter am Sonntag auf speziellen Rädern zu dem Startplatz geschoben wurde und der Pilot von dort – unter Aufsicht der Polizei, zum Heimflug startete.

Die juristische Aufarbeitung der Landung ist für den Piloten noch nicht zu Ende. Doch wogegen genau er verstoßen hat, darüber wurden sich Staatsanwalt und Richter auf der einen Seite und der Verteidiger des 49-Jährigen nicht einig. Berechtigte ihn eine sogenannte Allgemeinerlaubnis nun zu der Landung auf dem bebauten Areal? „Das war viel zu eng,“ sagte ein Mitarbeiter des Regierungspräsidiums als Zeuge. „Wir hätten eine Erlaubnis definitiv nicht erteilt.“ Diese flugrechtlichen Fragen werden nun bei einem zweiten Prozesstag erörtet. Der Termin steht noch nicht fest.