Vor dem Landgericht Ulm hat Justizia ihr Urteil gesprochen Foto: dpa

Mit mehrjährigen Gefängnisstrafen hat der Prozess gegen vier Männer geendet, die im Mai 2014 eine 82-jährige allein lebende Ex-Unternehmerin in Geislingen überfallen und beraubt haben.

Ulm/Geislingen - Mit mehrjährigen Gefängnisstrafen hat am Donnerstag der Prozess gegen vier Männer geendet, die im Mai 2014 eine 82-jährige allein lebende Ex-Unternehmerin in Geislingen überfallen und beraubt haben.

Das Ulmer Landgericht verurteilte Hedo A. wegen erpresserischen Menschenraubs, Raub und Körperverletzung zu sechs Jahren Haft. Mittäter Diego C. muss wegen desselben Vorwurfs fünf Jahre ins Gefängnis. Wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl muss Elvis O. zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Er hatte Schmiere gestanden. Weil der Mann zum Tatzeitpunkt wegen eines Schleuservergehens unter Bewährung stand, wird sich diese Strafe um nochmals ein Jahr und acht Monate aufsummieren. Der aus Geislingen stammende Klaus Z. ist wegen Anstiftung zum Wohnungseinbruchdiebstahl zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Nach Überzeugung des Gerichts sind Hedo A. und Diego C. in der Nacht zum 7. Mai gegen 2 Uhr ins Wohnhaus der Rentnerin eingestiegen. Mit dabei war offenbar auch der aus Frankreich für den Einbruch bestellte Bela L.; gegen ihn wird, weil er erst verspätet nach Deutschland ausgeliefert wurde, ein gesondertes Verfahren geführt. Dass der im Haus befindliche Waffenschrank, der laut Klaus Z. ein mit hunderttausenden Euro gefüllter Safe hätte sein sollen, verschlossen war, hatten die Täter offenbar nicht erwartet. Dass anschließend die 82-Jährige in ihrem Schlafzimmer überwältigt und zur Herausgabe des Schrankschlüssels gezwungen wurde, sei Teil eines „dynamischen Geschehens“ gewesen, so der Richter. Die Tat sei dadurch vom Raub zum erpresserischen Menschenraub geworden. Die Frau sei, obwohl blutend, am Boden fixiert worden. Das Martyrium dauerte etwa eine Stunde. Unter anderem sei ihr ein Ring vom Finger gezogen worden. Damit, so die Kammer, sei der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs mehr als erfüllt. „Die Frau hätte sterben können“, so Richter Thomas Keckeisen. Der Lebensabend der 82-Jährigen sei von starken Ängsten beeinträchtigt.