Zahlreiche illegale Waffen wurden nach Verschärfung des Gesetzes abgegeben Foto: dpa

Während einer Kontrolle der Waffenbehörde des Landratsamts Waiblingen sind bei einem Man aus Korb sechs Pistolen und Revolver in dessen umfangreichen Arsenal gefunden worden, die nicht registriert waren. Nun muss sich der 73-jährige ehemalige Sportschütze wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten.

Waiblingen - Während einer Kontrolle der Waffenbehörde des Landratsamts Waiblingen sind bei einem Man aus Korb sechs Pistolen und Revolver in dessen umfangreichen Arsenal gefunden worden, die nicht registriert waren. Nun muss sich der 73-jährige Ruheständler, der eigenen Angaben zufolge früher ein erfolgreicher Sportschütze war, wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht verantworten. Wie sich am ersten Verhandlungstag herausgestellt hat, ist die Sachlage im Fall des eifrigen Sammlers – er nennt 70 Pistolen, Revolver und Gewehre sein eigen – nicht ganz einfach.

„Ich hätte die sechs Waffen doch einfach verschwinden lassen können. Die Kontrolle war ja angekündigt“, sagt der Angeklagte. Als die Kontrolleure zum ersten Mal erschienen seien, sei er krank gewesen. „Sie haben gesagt, dass sie in acht Tagen wieder kommen. Ich bin aus allen Wolken gefallen, als sie sagten, die sechs Waffen seien nicht registriert“, behauptet er. Dazu kamen noch 7453 Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber in seinem Besitz, die der Behörde ebenfalls nicht bekannt waren.

Wie es dazu kommen konnte, könne er sich zusammenreimen, erklärt der eloquente Ex-Journalist und Fotograf. Er habe 1969 einen Waffenschein bekommen, weil er im Auftrag der Technischen Werke Stuttgart (TWS) nachts Straßenlaternen fotografieren musste. „Auch in Gegenden, die nicht sehr lustig waren“, fügt er hinzu, als die Amtsrichterin Christel Dotzauer die Begründung für den Waffenschein als doch recht abenteuerlich einschätzt. Fakt ist, dass er einen solchen Ausweis zum Führen einer Pistole vom Kaliber 7,65 Millimeter hatte. Dass er damit jedoch als einzigem Dokument in den 70er-Jahren Waffen regulär einkaufen konnte, steht auf einem anderen Blatt. Er habe beim Kauf in Stuttgarter Fachgeschäften lediglich seinen Waffenschein vorgelegt, dessen Daten dann in den Waffenbüchern der Händler eingetragen worden seien. Er sei davon ausgegangen, dass diese die Daten dann mit den Behörden abgeglichen hätten.

Die Richterin geht jedoch davon aus, dass auch vor 1973 – als eine Verschärfung des Waffengesetzes erfolgte – zusätzlich zum Waffenschein eine Waffenbesitzkarte notwendig gewesen war, um eine Schusswaffe ordentlich erwerben zu können. „Allerdings beziehen sich meine Erinnerungen auf den badischen Landesteil“, räumt sie ein. Diesen Sachverhalt zu klären, sei für den Ausgang des Prozesses notwendig. Die heutige Chefin des zuständigen Amtes erklärte, sie könne über die Vorschriften vor 1973 keine verbindlichen Angaben machen. Nun soll jener Sachbearbeiter der Behörde, der nach diesem Datum die Waffenbesitzkarte des heute 73-Jährigen geführt hat, bei einem weiteren Prozesstermin als Zeuge zu den Vorschriften gehört werden.

Auf die sichergestellte Munition verzichte er schweren Herzens, sagt der Angeklagte. Dabei handle es sich um Restbestände aus seiner aktiven Zeit als Sportschütze. „Damals habe ich jährlich 15 000 bis 20 000 Schuss abgegeben“, sagt er. Munition habe er zuletzt wegen dieser Reste nicht mehr nachkaufen müssen, weshalb er die neuen Regelungen nicht gekannt habe. Ob er in Zukunft überhaupt noch Munition braucht, ist allerdings fraglich, denn seine „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“ stehe in Frage, so die Behördenleiterin.