Ein Exorzist soll eine Schülerin vergewaltigt haben – jetzt hat ihn das Landgericht Stuttgart auf freien Fuß gesetzt. Foto: dpa

Ein Dämonenaustreiber aus Bosnien stand vor Gericht, weil er eine Schülerin missbraucht haben soll. Jetzt hat das Landgericht das Verfahren eingestellt. Hat das mutmaßliche Opfer gelogen?

Stuttgart - Ein spektakulärer Fall am Landgericht Stuttgart hat ein überraschendes Ende gefunden. Die 2. Jugendschutzkammer hat einen 56-jährigen Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin angeklagt war, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft auf freien Fuß gesetzt. Das sogenannte Exorzismusverfahren wurde nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt.

Die Schuld des Angeklagten sei gering, weswegen das Landgericht von der Verfolgung des bosnischen Dämonenaustreibers absehe. „Nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme konnte der Tatnachweis eines Verbrechens nicht geführt werden“, sagt Elena Gihr, Pressesprecherin des Landgerichts. Die noch im Raum stehenden Vorwürfe seien nur noch als Vergehen, nicht mehr als Verbrechen einzuordnen gewesen. Da der Mann bereits seit mehr als einem Jahr in U-Haft gesessen hat, wurde er auf freien Fuß gesetzt. Er bekommt eine Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag.

„Schwarze Magie über der Familie“

Was war geschehen? Die Eltern einer 17-jährigen Schülerin aus Stuttgart hatten Kontakt mit einem Heiler in ihrer bosnischen Heimat aufgenommen, weil die Tochter seit Jahren mit Herzproblemen kämpfte. Ärzte hatten dem Teenager nicht helfen können. Der Hodscha, ein in seiner Heimat laut Verteidiger Martin Stirnweiß hochgeachteter Heiler und Dämonenaustreiber, sollte sich der Schülerin annehmen. Ende 2015 nahm der Mann die Schülerin über den Bildtelefonanbieter Skype in Augenschein. „Schwarze Magie hat sich über die ganze Familie ausgebreitet“, sagte der Mann vor Gericht. Die Tochter sei von einem Dämon besessen, der sie vergewaltige.

Ende Januar 2016 traf der Heiler in Stuttgart ein und bezog Quartier bei der Familie. Schließlich soll die Schülerin einer Dämonenaustreibung zugestimmt haben. „Sonst geht es nicht“, so der Angeklagte. Bei den Behandlungssitzungen soll der 56-Jährige seinen Schützling dann sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses wird eine solche Tat im Strafgesetzbuch genannt. Der Mann soll unter anderem sein Sperma auf der jungen Frau verschmiert und ihre Gebärmutter manuell gedreht haben. Nach mehreren Sitzungen habe der Dämon den Körper der Schülerin verlassen, der Exorzismus sei erfolgreich gewesen, die 17-Jährige war nach Aussage des Heilers wieder völlig gesund.

Erster Prozess war geplatzt

Am 20. Februar 2016 wurde der Exorzist festgenommen. Der erste Prozess am Landgericht Stuttgart platzte Mitte November vorigen Jahres, weil eine Richterin in Mutterschutz ging. Am 8. Februar dieses Jahres ging es neu los. Die Vorwürfe waren dieselben, Verteidiger Martin Stirnweiß ging erneut in die Offensive. Er kritisierte das Gutachten, das dem Opfer absolute Glaubwürdigkeit bescheinigt hatte. Und tatsächlich: Eine neue aussagepsychologische Expertise kam zu dem Ergebnis, ein „Erlebnisbezug der Aussage sei nicht mehr belegbar“. Dem mutmaßlichen Opfer könne also nicht umfänglich geglaubt werden. „Da hat wohl eine Art Familiencoaching stattgefunden, was die Aussage angeht“, so Verteidiger Stirnweiß.

Die Schülerin werde allerdings nicht wegen einer möglichen Falschaussage verfolgt, lässt die Staatsanwaltschaft wissen. Die Einstellung eines Verfahrens sei kein Freispruch. Im Endeffekt sei nicht zweifelsfrei zu klären, was geschehen ist.