Anton Schlecker und seine Tochter Meike – beiden droht eine Haftstrafe. Auch Schlecker-Sohn Lars soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis. Foto: dpa

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft für Anton Schlecker. Auch seine beiden Kinder sollen ins Gefängnis.

Stuttgart - Um 8.11 Uhr betritt Anton Schlecker als letzter der drei Angeklagten mit einem Becher Kaffee in der Hand den Saal 1 des Landgerichts Stuttgart. Die nächsten knapp drei Stunden folgt der 73-Jährige, seinen Stuhl nach links in Richtung Staatsanwaltschaft gedreht, regungslos dem Plädoyer der Anklagevertreter: Die beiden Staatsanwälte fordern am Ende ihres Vortrages Freiheitsstrafen für alle drei Angeklagten: Das Strafmaß für den Hauptangeklagten Anton Schlecker wird mit drei Jahren Haft veranschlagt, für seinen Sohn Lars Schlecker beantragten die Strafverfolger zwei Jahre und zehn Monate, für seine Tochter Meike Schlecker zwei Jahre und acht Monate ohne Bewährung.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass den Angeklagten spätestens seit Ende 2010 – mehr als ein Jahr vor der Insolvenz des Drogeriemarktkonzerns – bewusst sein musste, dass die Pleite nicht mehr abzuwenden ist. Im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2011 und der Insolvenzanmeldung im Januar 2012 sollen die Angeklagten Gelder in erheblichem Umfang beiseite geschafft und so dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Die Vertreter der Anklage gehen insgesamt von einer Schadenssumme von gut 16 Millionen Euro aus: „Sie wussten zu diesem Zeitpunkt, dass die Sanierung zu spät kommt und sich eine Insolvenz nicht mehr verhindern lässt.“ Im Zeitraum 2008 bis 2010 hatte das Ehinger Unternehmen Verluste mehr als 250 Millionen Euro eingefahren. Die Zahlungsunfähigkeit habe bereits seit Ende 2009 gedroht.

Aus Sicht des Verteidigers von Anton Schlecker, Norbert Scharf, könne von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit dagegen „nicht vor Mai 2011“ ausgegangen werden. Erst im Dezember 2011 sei Schlecker in Gesprächen mit dem Großlieferanten Markant bewusst geworden, dass die Krise nicht mehr mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln bewältig werden kann. „Niemand in diesem Gerichtssaal wird an den zahlreichen Aussagen von Zeugen vorbeikommen, die hier ausgesagt haben, dass Anton Schlecker bis zuletzt von der Rettung seines Unternehmens überzeugt war“, so Scharf in seinem Plädoyer.

Die Staatsanwaltschaft spricht von „erhöhter krimineller Energie“

Die Vertreter der Anklage hatten zuvor erklärt: Dass sich Anton Schlecker „die Niederlage nicht eingestehen wollte“, habe nichts damit zu tun, dass er seine Lage nicht verstanden hätte. Unter den Schlecker zur Last gelegten Taten wertete die Staatsanwaltschaft zwei als besonders schwere Fälle des Bankrotts, die mit „erhöhter krimineller Energie“ ausgeführt worden seien. Beide beziehen sich auf überhöhte Stundensätze, die die Schlecker-Logistiktochter LDG über viele Jahre hinweg dem Mutterkonzern in Rechnung gestellt habe und die 2011 sogar noch erhöht wurden. Gesellschafter der LDG waren Lars und Meike Schlecker, die sich der Beihilfe zum Bankrott schuldig gemacht haben sollen. Durch diesen „verschleiernden Weg“ und ein „besonders raffiniertes Tatvorgehen“ habe Schlecker vorsätzlich einen Millionenschaden verursacht.

Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung: „Herr Schlecker ging von der Angemessenheit der Stundensätze aus“, sagte Schleckers zweiter Verteidiger Maximilian Heiß. Sein Anwaltskollege Scharf fügte hinzu: „Wir haben es nicht mit einem besonders schweren Fall zu tun, sondern mit einen minderen, einen ungewöhnlichen Fall.“ Schlecker sei ein Einzelkaufmann, der mit seinem gesamten Vermögen für das Unternehmen hafte, und er hätte schon in der Vergangenheit die Möglichkeit gehabt, „hunderte Millionen Euro beiseite zu schaffen“ – es aber nicht getan.

In einer Reihe weiterer Fälle, die die Anklagevertreter anführten, sei eine „seit Jahren gelebte Praxis in der Familie“ fortgesetzt worden, wobei ein „Schmälern der Insolvenzmasse in Kauf genommen wurde“. Dabei handelt es sich etwa um Geldgeschenke in Höhe von 800 000 Euro an Schleckers vier Enkelkinder, die Zahlung einer Privatreise der Familie nach Antigua im Wert von 58 000 Euro sowie die Einrichtung und Renovierung einer Eigentumswohnung seines Sohnes in Berlin für 330 000 Euro.

Verteidiger weist die meisten Vorwürfe als unbegründet zurück

„Die erhobenen Vorwürfe können niemals eine Freiheitsstrafe begründen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird“, sagte Axel Sauer, einer der Anwälte von Lars Schlecker in seinem Plädoyer. Leonard Walischewski, ein Verteidiger von Meike Schlecker, ging noch weiter: „Der Kern der Vorwürfe aus der ursprünglichen Anklage ist weggefallen. Einer Einstellung des Verfahrens steht daher nichts im Weg.“

Der massivste Vorwurf gegen die Schlecker-Kinder bezieht sich auf eine Gewinnausschüttung vom 20. Januar 2012, nur wenige Tage vor der Insolvenz des Mutterkonzerns: Lars und Meike Schlecker sollen durch die Entnahme von sieben Millionen Euro vorsätzlich eine Überschuldung und damit die Krise bei der LDG herbeigeführt haben, was die Verteidigung vehement bestreitet. Der Vorwurf der Anklage: „Dieser Vorgang war nichts anderes als ein Griff in die Kasse, der als Vorabgewinnausschüttung getarnt wurde.“ Ein Gewinn in derartiger Höhe sei in keiner Weise zu erwarten gewesen, zumal der einzige Kunde des Logistikers gerade wegbrach. Insolvenz habe die LDG erst vier Monate später angemeldet, daher wird den Kindern auch Insolvenzverschleppung vorgeworfen. „Die spätere Schadenswiedergutmachung ändert nichts daran, dass es sich um einen besonders schweren Fall der Untreue handelt“, so der Staatsanwalt abschließend.