Ältere Lehrer müssen weniger unterrichten als jüngere. Weil das Land diese Regelung nun zu Ungunsten der Beamten verändert hat, gibt es Protest. Foto: dpa

Ältere Lehrer müssen weniger unterrichten als jüngere: Daran hat sich nichts geändert, aber das Land hat die Altersgrenze nach oben gesetzt. Dagegen klagen drei Lehrer, am Mittwoch hat der Prozess begonnen – und tausende Beamte im Land warten mit Spannung auf das Urteil.

Region Stuttgart - Sie sollen wieder länger unterrichten, und wollen das nicht einsehen: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat sich am Mittwoch mit einer Normenkontrollklage dreier Lehrer befasst, die sich gegen eine neue Rechtsverordnung des Landes zur Lehrerarbeitszeit richtet. Das Urteil soll bereits an diesem Donnerstag gesprochen werden. Man verfolge den Prozess „mit großem Interesse“, sagte Martin Hettler, der Vorsitzende der Lehrergewerkschaft GEW im Kreis Ludwigsburg, nach der Verhandlung. Das Thema treibe viele Kollegen um, die nun hoffen, dass die Kläger Erfolg haben.

Im Kern geht es um die Verschiebung der sogenannten Altersermäßigung. Früher reduzierte sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von Lehrern automatisch um eine Stunde, sobald sie das 58. Lebensjahr vollendet hatten. Nach dem 60. Lebensjahr folgte ein weiterer Rückgang um eine Stunde. Das Ziel war, ältere Beamte zu entlasten.

Ältere Lehrer unterrichten weniger als jüngere

Auch die neue Rechtsverordnung, die das Kabinett 2013 beschlossen hat und die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft trat, sieht eine Altersermäßigung vor. Aber die Altersgrenzen wurden um zwei Jahre nach hinten verschoben. Das heißt: Lehrer kommen frühestens nach dem 60. Lebensjahr in den Genuss der verkürzten Unterrichtszeit. Was auf erhebliche Kritik stößt. In Anbetracht der längeren Lebensarbeitzeit müsse „der Staat eigentlich ein Eigeninteresse haben, dass Lehrer länger arbeitsfähig bleiben“, sagt die GEW. Stress und Lärm in Klassenzimmern seien im höheren Alter schlicht schwerer zu ertragen.

Vertreten wurden die Kläger, die aus Sindelfingen, Meckenbeuren (Bodenseekreis) und Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) stammen, vor Gericht von Wolfgang Lavorenz vom Deutschen Beamtenbund. Auch Lavorenz argumentierte, dass der Lehrerdienst „entgegen mancher Vorurteile kein Honigschlecken“ sei. Die Altersermäßigung sei daher kein Gnadenakt, sondern notwendig. Für die Gegenseite saß der Ministerialrat Stephan Burk aus dem Kultusministerium im Saal, der vor allem auf die schwierige Haushaltslage und den daraus resultierenden Spardruck verwies. Das Land müsse die privaten Interessen gegen die öffentlichen abwägen und sei sich bewusst, dass die Neuregelung „keine schöne Maßnahme für die Lehrer“ sei. Wichtiger sei aber, dass die Unterrichtsversorgung funktioniere. Die Verschiebung der Altersgrenze bringe immerhin 411 zusätzliche Lehrerdeputate.

Beamte dürfen nicht übermäßig belastet werden

Der VGH muss nun entscheiden, ob die Rechtsverordnung des Landes höherrangiges Recht verletzt. Der 4. Senat ließ am Mittwoch durchblicken, dass er dafür keine Anhaltspunkte sehe. Der Dienstherr habe, sagte der Vorsitzende Richter, bei der Festlegung der Arbeitszeit einen gewissen Ermessensspielraum – sofern berücksichtigt sei, dass die Beamten nicht übermäßig belastet würden.

Die Altersermäßigung, so der Richter weiter, sei eine freiwillige Leistung und nirgends vorgeschrieben. Hinzu komme, dass diese nicht dafür gedacht sei, die Gesamtarbeitszeit von Lehrern zu reduzieren. Diese sollen in höherem Alter lediglich weniger unterrichten, um mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung zu erhalten. Aus all diesen Punkten ergebe sich, dass die Anhebung der Altersgrenze wohl „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“ sei.

Die Chancen für die klagenden Lehrer stehen schlecht

Damit ist nicht gesagt, dass auch die Klage abgewiesen wird. Denn bei den drei Antragsstellern handelt es sich um Lehrer, die bereits in den Genuss der Altersermäßigung kamen und seit der Neuregelung wieder länger arbeiten müssen. Sie kritisieren, dass das Land für solche Fälle keine Übergangsregelung geschaffen habe, und fordern quasi Bestandsschutz.

In dieser komplizierteren Frage hat sich der Senat weitgehend bedeckt gehalten, allerdings deutet zumindest eine Aussage darauf hin, dass die Lehrer auch in diesem Punkt nicht mit einem für sie positiven Urteil rechnen sollten. „Grundsätzlich können Beamte nicht darauf vertrauen, dass eine für sie günstige Regelung für immer bestehen bleibt“, sagte der Richter.