Ein Jahr Bewährung und die Zahlung von 8000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer – so lautet das Urteil des Richters. Foto: dpa

Im Juni 2015 attackiert ein Ludwigsburger Wirt seinen betrunkenen Gast mit einem Messer. Der Mann kommt schwer Verletzt in ein Krankenhaus. Der Angreifer erhält ein Jahr auf Bewährung.

Ludwigsburg - Das Amtsgericht Ludwigsburg hat einen ehemaligen Wirt wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der 51-Jährige hat im Juni 2015 einen 27-jährigen Gast bei einem Streit mit einem Messer in den Bauch gestochen. Nur durch eine Notoperation überlebte der Mann. Das Opfer trat vor Gericht als Nebenkläger auf. Der Richter sprach ihm zusätzlich ein Schmerzensgeld von etwa 8000 Euro zu.

„Mit dem Messerstich nahm der Wirt den Tod des Opfers billigend in Kauf“, sagte der Staatsanwalt bereits beim Prozessauftakt im November. Der Verteidiger des 51-jährigen plädierte hingegen auf Notwehr, sein Mandant habe sich von dem Opfer und dessen Freunden bedroht gefühlt.

Eine zu hohe Rechnung löste den Streit aus

Was war geschehen? In der Tatnacht hatte der 27-jährige Stuttgarter den runden Geburtstag eines Freundes gefeiert. Nach der Party kam es auf dem Parkplatz vor dem Ludwigsburger Lokal des Verurteilten zum Streit zwischen ihm und den größtenteils angetrunkenen Partygästen. Es ging um die Rechnung, die angeblich zu hoch gewesen sei soll. Die anfänglich verbale Auseinandersetzung entwickelte sich zu einer Schlägerei und endete mit einem Schwerverletzten. „Ich wollte eigentlich nur schlichten“, sagte der 27-jährige, „und bekam das Messer ab, das meinem Freund galt.“

Der ehemalige Gastronom hingegen ließ über seinen Anwalt erklären, sowohl das Opfer als auch das Geburtstagskind hätten ihn beleidigt, verfolgt und auf ihn eingeprügelt. Aus Angst vor den wesentlichen jüngeren Männern habe er sich daraufhin bewaffnet. „Das Messer sollte nur zu meinem Schutz dienen“, sagte der 51-jährige.

Das Argument der Notwehr ließ der Richter nicht gelten, nach drei Prozesstagen fällte er den Schuldspruch. Drei Jahre lang darf der ehemalige Gastronom nichts zu Schulden kommen lassen. Andernfalls muss er seine einjährige Haftstrafe absitzen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der frühere Wirt kann binnen einer Woche noch Einspruch einlegen