Zwei Angeklagte haben gegen das Abfallgesetz verstoßen und müssen deshalb eine Geldstrafe zahlen. Foto: dpa

Zwei 26 und 29 Jahre alte Männer haben vor dem Amtsgericht Ludwigsburg letztlich doch einen Strafbefehl akzeptiert. Sie hatten beim Abbruch einer Halle in Hemmingen asbesthaltige Platten unsachgemäß entfernt – und dadurch den gefährlichen Stoff freigesetzt.

Zwei 26 und 29 Jahre alte Mitarbeiter einer Hemminger Abbruchfirma mussten sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verantworten. Sie sollen asbesthaltige Platten einer Sporthalle in Hemmingen unsachgemäß entfernt und damit vermutlich Asbest freigesetzt haben. Deshalb wurde ihnen zur Last gelegt, gegen das Abfall- und das Chemikaliengesetz verstoßen zu haben. Gegen die Strafbefehle über jeweils 1200 Euro legten die beiden jedoch Widerspruch ein, weshalb die Sache vor Gericht landete. Kurz vor dem Beginn der Beweisaufnahme zogen beide ihren Widerspruch allerdings zurück – um letztlich nicht noch eine höhere Strafe zu bekommen.

Denn die Richterin und der Staatsanwalt stellten gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass die Strafbefehle über jeweils 30 Tagessätze von 40 Euro bereits sehr milde ausgefallen seien. Angesichts der Beweislage sei bei einem Gerichtsurteil mit einer weit höheren Strafe zu rechnen. Nach einer kurzen Beratung mit ihrem Anwalt gaben sich die Angeklagten geschlagen und machten ihren Widerspruch rückgängig. Dabei hatten sie zuvor noch versucht, ihre Unschuld zu verdeutlichen.

Arbeiter verzichteten auf Hilfsgeräte

Konkret wurde den beiden vorgeworfen, sie hätten bei ihrer Arbeit für eine Hemminger Abbruchfirma im Jahr 2013 die asbesthaltigen Platten einfach vom Hallendach herunterrutschen lassen. Dadurch seien Platten gebrochen, und es habe sich vermutlich asbesthaltiger Staub entwickelt. Dies hätte laut der Anklage verhindert werden können, wenn die Arbeiter einen Kran oder ein Gerüst zur Hilfe genommen hätten – was aber natürlich aufwendiger und teurer gewesen wäre. Ein Nachbar der Halle hatte gesehen, wie die beiden arbeiteten und daraufhin die Polizei gerufen. Zudem filmte er offenbar, wie Platten von dem Dach rutschten.

Der 26-Jährige behauptete jedoch vor Gericht, er und sein Kollege hätten durchaus gewissenhaft gearbeitet. Sie hätten die Platten vorschriftsmäßig angefeuchtet und anschließend behutsam entfernt, damit kein giftiger Staub entstehe. Er könne zwar nicht ausschließen, dass die Platten das eine oder andere Mal ein Stück weit gerutscht seien und Abrieb erzeugt worden sei – aber über das gesamte Dach gerutscht seien sie nicht, erst recht nicht mit Absicht.

Richterin betont die Gefahr von Asbest

Der Richterin genügte diese Aussage nicht. Schließlich hätten beide Angeklagte eine Schulung zum Umgang mit Asbest gemacht und wissen müssen, wie gefährlich dieses Material sei. Schon eine einzige der Fasern könne binnen einiger Jahre zu Krebs führen, wenn sie sich in der Lunge festsetze. Besonders dramatisch sei, dass man die Fasern nicht sehen könne und im Zweifelsfall gar nicht wisse, wenn man sich der Gefahr aussetze. Daher riet sie den beiden, von ihrem Einspruch Abstand zu nehmen.