Burkini-Trägerinnen tanzen und singen am Strand von Tel Aviv. Foto: EPA

Nach der Burka rückt nun der Burkini als Bekleidungsstück muslimischer Frauen in den Vordergrund: Was fällt eigentlich unter „Bademode“? Es wird diskutiert und diskutiert. Spielt all das eine Rolle für Deutschland?

Stuttgart - Die Bilder von einem Strand in Nizza im Süden Frankreichs gingen um die Welt: Sie zeigten mehrere Polizeibeamte, die eine Frau dazu aufforderten, ihren Burkini auszuziehen. Den Vorfall beschrieb der Leiter von Human Rights Watch, Kenneth Roth, als den „Gipfel der Absurdität“. Der muslimische Badeanzug wird von den Bürgermeistern der jeweiligen Städte als ein Symbol des Islams gesehen. Wenn man die bereits angespannte Stimmung in Frankreich bedenkt, könnte das Tragen von Burkinis als Provokation gewertet werden.

Doch zurück nach Deutschland: Während sich Frankreich darum streitet, ob die Bademode muslimischer Frauen sicherheitsgefährdend und gesellschaftlich verwerflich ist, geht es in den Bädern Stuttgarts ganz anders zu. Ob Burkinis erlaubt sind oder nicht, regelt nämlich nicht das Bad selbst. Die Bäderbetriebe legen hier die Regeln fest. Und die Burkinis sind in Stuttgarts Bädern erlaubt.

Alltagskleidung ist im Wasser verboten

„Der Burkini besteht aus dem selben Stoff, wie Badeanzüge auch – daher ist er nicht verboten“, so eine Sprecherin der Stadt Stuttgart. Verboten sei es lediglich, mit Alltagskleidung oder Unterwäsche in öffentlichen Badeanlagen schwimmen zu gehen.

Nach mehreren Anrufen in den Freibädern Stuttgarts zeigt sich, dass einige nichts mit dem Burkini-Verbot anfangen können. Auf die Frage, ob Burkinis denn in seinem Bad verboten seien, fragte der Bademeister des Freibads in Sillenbuch verwundert: „Burkini? Wat is das denn?“

Ein Sprecher des Freibads MTV reagierte leicht hin- und hergerissen auf die Frage, ob der Burkini unter Bademode fällt. Jedoch antwortete auch er: „Alles was unter Bademode fällt, ist erlaubt“ – so lautet die Badeordnung.