In der Chefetage von Heckler & Koch hat die Verteilaktion von Hermann Theisen für Verärgerung gesorgt. Foto: dpa

Der Friedensaktivist verteilt Flugblätter am Werkstor von Heckler & Koch. Die Polizei kommt, er soll ein Bußgeld bezahlen, sagt der Staatsanwalt. Doch jetzt hat er schon die zweite Schlappe hinnehmen müssen.

Oberndorf - Der Heidelberger Friedensaktivist Hermann Theisen wird für die Verteilung von Flugblättern vor dem Werkstor von Heckler & Koch in Oberndorf (Kreis Rottweil) nun doch nicht belangt. Das Amtsgericht in Oberndorf teilte mit, dass es das Bußgeldverfahren einstellen wolle. Die Rottweiler Staatsanwaltschaft scheitert damit auch mit ihrem zweiten Anlauf.

Hermann Theisen Foto: privat
Theisen hatte per Flugblatt an die Mitarbeiter der Rüstungsfirma appelliert, ihr Wissen über illegale Waffenexporte öffentlich zu machen. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Aufforderung zum Geheimnisverrat. Als dies das Gericht nicht überzeugte, beantragte die Behörde wenigstens ein Bußgeld wegen Hausfriedensbruchs. Theisen habe seine Flugblätter auf dem Firmenparkplatz verteilt, hieß es.

Auch dies weist das Amtsgericht nun zurück. Die vorgelegten Akten seien lückenhaft, die angebliche Videoauswertung sei nicht vorgelegt worden. Im übrigen habe das Freiburger Verwaltungsgericht das Verbot der Flugblattaktion durch das Landratsamt, auf das sich die Staatsanwaltschaft berufe, für rechtswidrig erklärt, stellt der zuständige Amtsgerichtsdirektor in seiner Einstellungsverfügung fest. Die Kosten trägt die Staatskasse.