In Stuttgart gibt es zahlreiche Bordelle in einer Grauzone. Falls die Stadt den Erlaubnisbereich in der City ausdehnt, könnten solche Betriebe regulär genehmigt werden Foto: Kovalenko

Im Herbst will der Gemeinderat die Weichen stellen, wo künftig in der Stadtmitte Spielhallen und Wettbüros zulässig sind. Bordelle sollen nur „sehr stark eingeschränkt“ erlaubt werden.

Stuttgart - Wo soll es künftig in der Innenstadt Bordelle geben? Und wo nicht? Und was heißt das für das Leonhardsviertel? Diese Fragen wurden nach Informationen unserer Zeitung im Dezember 2013 bei einem internen Treffen der Stadtverwaltung mit Kommunalpolitikern erörtert. „Dabei ging es auch um die Frage, ob man den Zulässigkeitsbereich für Bordelle künftig auf den ganzen Stadtbezirk Mitte oder nur auf einen Teil des Stadtbezirks ausdehnt – oder aber auf das Leonhardsviertel beschränkt“, sagt ein Teilnehmer der Runde.

Bisher gibt es im Leonhardsviertel lediglich fünf Bordelle, deren Betrieb aufgrund einer Altfallregelung erlaubt ist. Daneben gibt es etwa zehn Etablissements und Absteigen, die illegal betrieben werden. Gegen drei Sexbetriebe auf der Leonhardsstraße führt die Stadt derzeit einen Rechtsstreit. Die Verfahren schleppen sich aber seit vielen Jahren hin. Am Freitag ist zum wiederholten Mal ein Prozessauftakt geplatzt.

Baubürgermeister Matthias Hahn (SPD) hat das Ziel formuliert, wo immer es geht, rechtlich gegen illegale Bordelle vorzugehen. Während seiner Amtszeit, die 2016 endet, soll auch kein neues Bordell eröffnen können. Das interne Treffen seiner Experten mit den Kommunalpolitikern ändere daran nichts, beteuert Hahn. Bei dem Termin seien lediglich „Denkmodelle“ erörtert worden. „Es ist aktuell nicht geplant, dem Gemeinderat bezüglich der Prostitutionsnutzung etwas Neues vorzuschlagen“, betont Hahn. Das schließt nicht aus, dass das Thema eines Tages doch noch aufgerufen wird, hört man im Rathaus. Denn die Planungshoheit liegt beim Gemeinderat.

Für den Stadtbezirk Mitte macht die Stadt eine Ausnahme

Hintergrund für derartige Überlegungen ist die neue Vergnügungsstättensatzung. Damit will die Stadt rechtlich festlegen, wo und in welcher Anzahl künftig Spielhallen und Wettbüros erlaubt sind. Im Zuge des Verfahrens soll auch geklärt werden, wo Bordelle – die rechtlich nicht als Vergnügungsstätten, sondern als Gewerbebetriebe gelten – erlaubt werden könnten.

Die Stadt will Bordelle wie bisher auch künftig in allen 23 Stadtbezirken ausschließen – mit Ausnahme des Stadtbezirks Mitte. Dort sollen sie aber weiterhin nur „sehr stark eingeschränkt“ werden, sagt Erwin Grimme, Referent von Bürgermeister Hahn. Die bisherige Einschränkung besagt zum Beispiel, das Bordelle im Anschluss an Fußgängerzonen nicht zulässig sind oder nicht mehr als 30 Prozent der Nutzfläche in einem Gebäude einnehmen dürfen. Geschäftsleute aus der Sexbranche sind der Ansicht, dass unter solchen strengen baurechtlichen Bedingungen „überhaupt kein neues Bordell“ realisiert werden könne.

„Die Verwaltung bemüht sich, eine saubere Lösung hinzukriegen“, sagt ein Teilnehmer der internen Runde. Seiner Ansicht nach führt kein Weg daran vorbei, dass Bordelle künftig formal zumindest im Kernbereich der City erlaubt sind. Im Augenblick fehle dem Gemeinderat nur der Mut, das heiße Eisen anzupacken. „Eine Großstadt wie Stuttgart muss der legalen Prostitution einen Freiraum geben“, ergänzt ein Jurist, der das kommunale Recht aus dem Effeff kennt. Die Neuregelung müsse hinreichend liberal sein, weil sie sonst Gefahr laufe, bei einer absehbaren Klage eines Bordellinvestors vor dem Verwaltungshof zu scheitern.

SPD-Bezirksrat Manuel Krauß hofft auf eine rationale Diskussion

„Für uns ist entscheidend, dass durch die Neuregelung nicht nachträglich solche Betriebe im Leonhardsviertel belohnt werden, die bisher illegal agieren“, sagt Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle (Grüne). Wichtig sei, dass das Leonhardsviertel von der Prostitution entlastet werde. Falls die Stadt eine Ausweitung der Bordellzone auf den Bezirk Mitte anstrebe, müsse man darüber verhandeln. SPD-Bezirksbeirat Manuel Krauß plädierte unlängst beim Runden Tisch zum Leonhardsviertel für „exakter definierte Bereiche“ in der Innenstadt, in denen Bordelle oder Discotheken zulässig sind.

Im Herbst will Hahn dem Gemeinderat die genauen Regelungen für den Stadtbezirk Mitte vorlegen. Dann müssen die Stadträte die Weichen stellen, wo künftig Bordelle erlaubt sind – und wo nicht. „Ich hoffe, wir bekommen eine rationale Diskussion ohne Moralisierung“, sagt ein Stadtrat.