Das Bordell neben dem Rathaus ist schon so lange als einschlägige Adresse bekannt, dass viele Stuttgarter glauben, die Stadt sei der Betreiber. Das ist ein Irrtum. Foto: Steinert (Archiv)

Bei Ermittlungen wegen Zuhälterei führt die Spur in das Dreifarbenhaus neben dem Rathaus. Das sogenannte „Maison tricolore“ galt lange bundesweit als Vorzeigebordell.

S-Mitte - Die Kriminalpolizei schlug in einer Wohnung in Waiblingen zu und in einem Bordell in Stuttgart. 21 Monate lang hatten die Beamten ermittelt, um einem Paar auf die Spur zu kommen, das der Zuhälterei verdächtig ist. Am Donnerstag vergangener Woche durchsuchten sie dessen Wohnung und zwei Zimmer, in denen die mutmaßlichen Opfer anschafften. Die Staatsanwaltschaft will Anklage erheben gegen den 32-jährigen Mann, der laut Polizei „einschlägig bekannt“ war, und seine 26-jährige Komplizin.

Bemerkenswert ist nicht die Dauer der Ermittlungen. Bemerkenswert ist einerseits, dass sie zum Erfolg führten, andererseits, dass die Adresse des durchsuchten Bordells der Bebenhäuser Hof ist, die Gasse neben dem Rathaus, an der das bundesweit bekannte Dreifarbenhaus steht, wegen seines Anstrichs nach Vorbild der französischen Flagge auch „Maison tricolore“ benannt.

Als „Deutschlands kuriosesten Puff“ beurteilte einst das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ das Bordell und attestierte ihm einen pietistischen Sexbetrieb im Sinne der schwäbischen Kehrwoche. 67 Damen „bieten ihre Dienste unter Bedingungen an, von denen die meisten Kolleginnen nur träumen können“, schrieb die Stuttgarter Zeitung. Beide Zitate stammen aus dem Jahr 1997. Gedruckt wurden sie zum 40-jährigen Bestehen des Bordells. Das 50-Jährige ward vergessen.

Viele Stuttgarter glauben, die Stadt betreibe das Bordell

Das Bordell beim Rathaus ist schon so lange als einschlägige Adresse bekannt, dass viele Stuttgarter glauben, die Stadt selbst sei der Betreiber. Das ist und war schon immer ein Irrtum. In den Trümmern Stuttgarts lockten nach dem Krieg die Dirnen auf der Königstraße Freier. Die Rathausoberen wollten die Prostitution schlicht aus dem Straßenbild verbannen.

So erteilten sie einem Ehepaar die Genehmigung für den Bau eines Dirnenwohnheims, was seinerzeit bundesweit als revolutionär beachtet wurde. Schließlich stand alles unter Strafe, was die Prostitution förderte. Demgemäß ist das Dreifarbenhaus aus amtlicher Sicht bis heute kein Bordell, sondern eben ein Heim, das Dirnen Obdach gewährt – und im Grunde inzwischen rechtswidrig. Gemäß aktueller städtischer Richtlinie dürfte nur ein Drittel der Fläche der Prostitution gewidmet sein.

Der Ermittlungsdienst Prostitution – landläufig die Sitte – „behandelt den Bebenhäuser Hof wie jedes andere Prostitutionsobjekt“, sagt der Polizeisprecher Thomas Geiger. Schlicht, weil es sich von den anderen Bordellen der Stadt nicht mehr unterscheidet. Der Betreiber hat längst gewechselt. Die Zimmerpreise für die Huren sind die branchenüblichen. Die einst eherne Regel, dass im Dreifarbenhaus nur deutsche Frauen anschaffen dürfen, ist längst gefallen. Rund 20 Nationalitäten sind aktuell vertreten. Die Frauen sind gehalten, sich amtlich anzumelden, „aber das machen andere auch, und ob alle gemeldet sind, weiß man nicht“, sagt Geiger.

Die Polizei ermittelt oft wegen Raub statt Zuhälterei

Mit dem Verdacht der Zuhälterei ist die Aura des Wohlfühlbordells vollends verpufft. „Es wird so sein wie überall“, sagt Geiger, „die Frauen werden im Hintergrund ihre Freunde haben.“ Das Wort Zuhälter ist aus dem amtlichen Sprachgebrauch nahezu gestrichen – weil die Zuhälterei im Strafrecht zusammengestrichen ist. Und zwar derart, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich vielfach behelfen, indem sie wegen Raub oder Erpressung ermitteln, wenn ein Mann einer Hure Geld abnimmt. Selbst wenn Fahnder die Übergabe beobachten, gilt dies allenfalls als Anfangsverdacht. Die Frau könnte ihren Lohn auch freiwillig verschenken.

Nach derlei Beobachtungen „investieren die Kollegen viel Zeit für Gespräche und Hilfsangebote“, sagt Geiger, aber „im Endeffekt müssen die Frauen selbst Anzeige erstatten“. Der Bundestag diskutiert seit Monaten über Nachbesserungen der Prostitutionsgesetze. In diesem entscheidenden Punkt zum Schutz der Frauen vor Ausbeutung ist keine Änderung im Gespräch.