Das Haus am Killesberg ist auf städtischem Grund gebaut. Die Erbpacht wird teurer. Foto: Lg/Zweygarth Foto:  

Seit Jahrzehnten ist der Erbpachtzins vieler städtischer Grundstücke unverändert geblieben. Dies wird sich nun ändern.

Stuttgart - Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU) hatte „Fingerspitzengefühl“ bei der Neufestsetzung des Erbbauzinses versprochen. Offenbar hat er sein Versprechen gehalten, denn wie aus dem Kreis der Stadträte verlautet, sind alle Fraktionen mit der vorgeschlagenen Lösung einverstanden. Diese ist in nichtöffentlicher Sitzung des Sozialausschusses präsentiert worden, an diesem Donnerstag hat der Gemeinderat über die Vorlage abzustimmen.

In Erbpachtverträgen ist festgeschrieben, welchen Erbbauzins der Bauherr jährlich für die Nutzung bezahlen muss. Ändert sich die Nutzungsart, ändert sich der Vertrag – und genau das ist momentan bei vielen Altenhilfeträgern und in der Behindertenhilfe der Fall. Der Hintergrund: die neue Landesheimbauverordnung schreibt künftig Einzelzimmer in bestehenden Pflegeheimen vor. Außerdem haben sich die Wohnformen weiterentwickelt: Es gibt nicht mehr nur die reine stationäre Pflege. Das Spektrum reicht inzwischen von der Seniorenresidenz bis hin zum Betreuten Wohnen für Sozialmieter, vom Zimmer im Wohnheim bis zur Wohngemeinschaft für Behinderte. Träger, die ihre Angebote um kommerzielle verändert haben, müssen nun neue Erbpachtverträge mit der Stadt abschließen oder bestehende zu neuen Konditionen verlängern.

Mischrechnung aus altem Erbbauzins und neuem Zins

Die Gestaltung eines neuen Erbpachtvertrags ist kompliziert. Die Stadt muss trennen zwischen Wohnformen, die sozialen Charakter haben, und jenen, die von den Trägern gewinnbringend auf den Markt gebracht werden. Außerdem will sie als Basis den aktuellen Bodenwert der Grundstücke berücksichtigt wissen – momentan gilt noch der Verkehrswert aus dem Jahr 1954. Föll hat nun in nichtöffentlicher Sitzung eine Mischform aus altem Erbbauzins (zwei Prozent vom Verkehrswert) und neuem Zins (0,75 Prozent des aktuellen Bodenrichtwerts) vorgestellt. Beide Prozentwerte (Quadratmeterpreise) werden addiert, auf die gepachtete Fläche hochgerechnet und danach halbiert. Zahlte beispielsweise ein Altenheimträger für 2000 Quadratmeter im Jahr 5600 Euro, so fallen künftig 10 300 Euro an. Außerdem sollen die Erbbauzinsen „vorhersehbar und kalkulierbar“ erhöht werden, angepasst an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten.

Bauherren warten auf Beschluss

Die Neuregelung sei im Konsens mit den Trägern, die im Forum Altenhilfe vertreten sind, zustande gekommen. Der Planungssicherheit ist geschuldet, dass die Verträge bis zu 50 Jahre lang verlängert werden können. Fünf Erbbauberechtigte hätten bereits einen entsprechenden Antrag gestellt und warteten auf einen Gemeinderatsbeschluss. Er soll an diesem Donnerstag fallen – den Vorzeichen nach einmütig.