In diese Tiefgarage im Hallschlag hatte der Angeklagte die zwei Polizisten gelockt. Foto: 7aktuell.de/Reichert

Ein 33-Jähriger steht wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Stuttgart. Er sagt, er habe sterben wollen, Suizid komme für ihn aber nicht infrage. Der Angeklagte hatte im Hallschlag zwei Polizisten in eine Tiefgarage gelockt.

Stuttgart - Es zische in der Tiefgarage, Gas trete aus. Dieser Notruf läuft am 10. Juli dieses Jahres um 5.02 Uhr bei der Polizei auf. Zwei Beamte machen sich auf den Weg in die Erwin-Hageloh-Straße im Hallschlag. Dort wartet ein Mann, offenbar derjenige, der den Notruf abgesetzt hatte. Plötzlich rammt der Mann dem 25-jährigen Polizeiobermeister ein Messer in den Hals und geht dann drohend auf den zweiten Beamten zu. Die Polizisten schießen den Angreifer nieder. Dieser Mann, ein 33 Jahre alter Industriemechaniker, steht jetzt wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht.

„Ich wollte mich von den Polizisten erschießen lassen“, sagt der Angeklagte vor der 1. Strafkammer. Suicide by Cop, sich von Polizisten erschießen lassen, wird dieses Phänomen in den USA genannt. Er habe gemeint, bei einem Gasalarm komme die Polizei in Mannschaftsstärke. Er habe dann mit dem Messer drohen wollen und gehofft, die Beamten würden das Feuer eröffnen. „Aber plötzlich standen die Polizisten direkt neben mir“, so der ledige 33-Jährige.

„Bei Selbstmord kommt man in die Hölle“

Warum er keinen Suizid begangen habe, wenn er doch sterben wollte, fragt die Vorsitzende Richterin Regina Rieker-Müller. Er sei sehr religiös, sagt der katholische Angeklagte, und: „Bei Selbstmord kommt man in die Hölle.“ Er habe extra ein Kreuz eingesteckt, als er in die Tiefgarage gegangen sei.

Staatsanwalt Patrick Bader wirft dem Mann Heimtücke und niedrige Beweggründe, sprich Rache, als Motiv vor. Am Abend vor der blutigen Attacke war er in einem Supermarkt von einem Bekannten angegriffen worden. Er war zu Boden gegangen und hatte sich das Handgelenk gebrochen. Nachdem er im Robert-Bosch-Krankenhaus versorgt worden war, ging er zum Polizeirevier an der Martin-Luther-Straße in Bad Cannstatt. Dort habe er seine Aussage machen und Anzeige wegen des Vorfalls in dem Supermarkt erstatten wollen, so der Angeklagte. Laut Staatsanwalt habe sich der Mann dort nicht angemessen behandelt gefühlt. „Die wollten meine Anzeige nicht annehmen“, sagt der 33-Jährige. Darin sieht Staatsanwalt Bader den Hintergrund für den Hinterhalt in der Tiefgarage.

Der Angeklagte ist vorbestraft

Der Angeklagte sagt jedoch: „Ich wollte niemanden verletzen.“ Er habe, nachdem er jahrelang als Industriemechaniker gearbeitet hatte, seit März dieses Jahres keinen Job mehr gehabt, was seinen Alkoholkonsum in die Höhe getrieben habe. Ab und zu habe er auch Speed genommen. So auch am Tattag. Zusätzlich habe er Wodka und Bier getrunken. Sein Blutalkoholspiegel bei der Messerattacke lag bei 1,9 Promille. Der Angeklagte ist mehrmals vorbestraft, auch wegen Körperverletzung.

Auch im Februar 2015 hatte ein Mann Polizisten zum Gebrauch ihrer Dienstwaffen provoziert. Der 34-Jährige hatte am Telefon angekündigt, in Untertürkheim auf Passanten schießen zu wollen. Als die Einsatzkräfte eintrafen, beschoss er sie mit einer täuschend echt aussehenden Softairwaffe. Die Polizisten erwiderten das Feuer. Der Mann, der sagte, er habe sich erschießen lassen wollen, wurde verletzt. Der aktuelle Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt.