Nach diesem Unfall an der Willy-Brandt-Straße sollen vier Beamte brutaler als notwendig gegen einen Unfallbeteiligten vorgegangen sein. Foto: 7aktuell/Simon Adomat

Vier Beamte sollen in Stuttgart einen Mann geschlagen haben. Der Polizeipräsident hat nun die nächsten Schritte eingeleitet, die Konsequenzen für die Tatverdächtigen haben werden.

Stuttgart - Im Fall von vier Stuttgarter Polizeibeamten, denen gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen wird, laufen zurzeit die Zeugenbefragungen und weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Bekannt ist bisher, dass es nach einer Unfallaufnahme am 19. Januar zu einer Auseinandersetzung kam, in deren Verlauf vier Beamte einen 35-jährigen Beifahrer aus einem der Unfallautos zu hart angegangen haben sollen. Einer soll ihn mit der Faust geschlagen haben, ein anderer soll mit dem Schlagstock auf ihn eingeschlagen haben.

Wie der Mann von den Polizisten geschlagen wird, sehen Sie im Video:

Was sind die nächsten Schritte? Der Polizeipräsident Franz Lutz hat ein Suspendierungsverfahren gegen zwei der Tatverdächtigen eingeleitet. Sie waren bereits in den Innendienst versetzt. Die beiden anderen Beamten, die noch im Streifendienst waren, machen nun Innendienst. Suspendiert werden sollen die Beamten, die zugeschlagen haben sollen. „Ich bin über die Szenen im Video erschrocken“, sagte Lutz.

Wie kamen die Ermittlungen in Gang? Das Dezernat für Amtsdelikte und die Staatsanwaltschaft haben am Tag nach dem Unfall die Ermittlungen aufgenommen. Der 35-Jährige, der geschlagen worden sein soll, erstattete nach dem Zwischenfall Anzeige gegen die vier Beamten im Alter von 25 bis 31 Jahren.

Wann dürfen Polizeibeamte Gewalt anwenden? Diese Frage sei nicht eindeutig zu beantworten. Es steht in den Dienstvorschriften keine klare Regel, die vorschreibt, wann Beamten welcher Handgriff erlaubt ist. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Die Polizisten müssen den Umständen entsprechend reagieren, und sich auf jeden Fall wehren, wenn ihnen jemand gewalttätig gegenübertritt.

Wie erklärt man die Diskrepanz zwischen der ersten Polizeimeldung und dem nun bekannten Ablauf der Ereignisse? In der ersten Polizeimeldung klang es so, als wäre der Mann auf die Beamten losgegangen. Der Bericht wurde am Wochenende im Führungs- und Lagezentrum verfasst, wo alle Einsätze koordiniert werden. Der Kollege hat als Quelle die schriftlichen Unterlagen, die Unfallberichte und Vorkommnisberichte der Kollegen, die im Einsatz waren.

Was wird nun untersucht? Die Ermittler befragen Zeugen, die am Unfallort waren. Neben den tatverdächtigen Beamten sollen noch weitere Polizisten dort gewesen sein. Außerdem werden die Rettungskräfte befragt. Die Einsatzberichte aus der Nacht werden ebenfalls ausgewertet.

Ist ein Trend erkennbar, kommt es häufiger zu Polizeigewalt? Einen langjährigen Vergleich kann man auf der Grundlage offizieller Zahlen nicht anstellen. Das Innenministerium führt die gesonderte Statistik über Disziplinarverfahren erst seit dem Jahr 2015. Damals habe der Landespolizeipräsident Gerhard Klotter „einen Informationsbedarf“ erkannt, sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Möglich ist, dass dieser Informationsbedarf aufgrund des großen Wasserwerferprozesses wegen des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 gegen Stuttgart-21-Gegner entstanden war. Der Prozess wurde Ende 2014 eingestellt.

Wie viele Disziplinarverfahren führt die Polizei? Im vergangenen Jahr hat das Innenministerium 128 neu eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Polizisten verzeichnet. 45 Verfahren wurden eingestellt, in 62 Fällen ergingen Disziplinarmaßnahmen gegen Polizeibeamte. Zwei Beamte wurden aus dem Dienst entfernt. In den Verfahren wurden 68 Beamten die Verletzung von Dienstpflichten vorgeworfen. In den meisten Fällen seien das Verstöße gegen die „Wohlverhaltenspflicht“ gewesen. Dazu zähle, dass man sich als Polizist beim Äußern politischer Meinungen zurückhalten solle. „In den meisten dieser Verfahren ging es um Äußerungen in sozialen Netzwerken“, erläutert er Pressesprecher.

Wie viele Verfahren wurden wegen Körperverletzung oder Nötigung geführt? Das Innenministerium führt im dritten Jahr eine eigene Statistik über die Vergehen der Polizeibeamten im Land. „Wir haben 2015 damit angefangen“, sagt der Ministeriumssprecher. 2016 waren es zehn Verfahren wegen Körperverletzung, im Jahr davor 14.