Ein Polizist aus dem Landkreis Ludwigsburg hat es mit den Gesetzen, die Glücksspiele regeln, nicht genau genommen. Der 37-Jährige hatte im Jahr 2007 mit einem Freund Pokerturniere veranstaltet. Die Spielrunden in Ludwigsburg, Bietigheim und Sachsenheim waren zwar genehmigt, illegal war aber eine der Regeln, die sie aufgestellt hatten: Wer sich verzockt hatte, konnte gegen eine Gebühr von 15 Euro wieder einsteigen. Das verstößt gegen die Gesetze. Der Polizist und sein 35-jähriger Kompagnon waren dafür vor einem Jahr vom Vaihinger Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt worden.
Das Urteil akzeptierten sie nicht. Die beiden Männer legten dagegen Berufung ein. Das tat auch die Staatsanwaltschaft. Vor dem Heilbronner Landgericht kam der Polizist nun mit einer geringeren Geldbuße davon. Sein Kumpel hatte die Berufung vor der Verhandlung in der zweiten Instanz zurückgezogen. Der Polizist hätte nach dem Urteil des Vaihinger Amtsgerichts vom März 2009 eine Strafe in Höhe von 5400 Euro zahlen müssen. Die Summe setzte sich aus 135 Tagessätzen zusammen. Das Landgericht verurteilte ihn nun zur Zahlung von 90 Tagessätzen, das sind 3600 Euro. Für den Freund des Polizisten blieb es bei der Geldbuße von 3375 Euro.
Die beiden waren aufgeflogen, weil ein verdeckter Ermittler an einer Pokerrunde in Ludwigsburg teilgenommen hatte. Ihm war es nach glücklosen Partien achtmal gelungen, sich wieder einzukaufen. ceb