Pro Jahr erstattet die Polizei etwa 2000 Anzeigen, weil Beamte im Dienst beschimpft wurden. Solche Beleidigungen können teuer werden. Zur Kasse gebeten werden kann aber auch, wer beispielsweise in Straßenverkehr andere Autofahrer beschimpft.

Stuttgart - Ein Autofahrer reiht sich so knapp ein, dass man abrupt abbremsen muss. Aus Verärgerung bekommt der unvorsichtige Autofahrer dann manchmal den Vogel gezeigt. Eine solche Beleidigung ist aber ehrverletzend und kann deshalb bei Anzeige schnell teuer werden.

Zwischen 150 und 4000 Euro je Beleidigung kostet es laut ADAC meistens, einen anderen Menschen im öffentlichen Raum zu beleidigen, egal ob durch Worte oder durch Gesten. Besonders teuer sind dabei wohl der Stinkefinger mit bis zu 4000 Euro, die „alte Sau“ und das „fiese Miststück“ mit jeweils bis zu 2500 Euro. Auch der „Wichtelmann“ ist teuer, er kann ebenso wie der Scheibenwischer (mit der Hand vor dem Gesicht wedeln) nach Angaben des ADAC 1000 Euro Bußgeld kosten.

Erst kürzlich verhandelte das Amtsgericht Emmendingen einen Fall, bei dem ein pensionierter Arzt einen Polizisten als „Korinthenkacker“ bezeichnet haben sollte. Der Angeklagte sagte, er habe nur den Vorgang und das Verhalten des Beamten, nicht aber dessen Person als „Korinthenkackerei“ kritisiert. Der Richter sprach ihn frei und wies unter anderem auf die Meinungsfreiheit hin.

Die meisten Beleidigungen bleiben ungestraft

Weniger glimpflich endete 2012 eine Spuckattacke bei einem Stau auf der Autobahn 81. Ein Autofahrer hatte dort einen anderen Fahrer angespuckt, weil er zuvor angeblich von diesem beleidigt worden war, nachdem er ihn geschnitten hatte. Obwohl der zweite Fahrer zurückspuckte, verurteilte das Amtsgericht Böblingen nur den Fahrer, der als Erstes gespuckt hatte. Er musste 90 Tagessätze à 40 Euro zahlen und verlor den Führerschein für fünf Monate.

Die meisten Beleidigungen dieser Art bleiben aber unbestraft. Denn „die Beleidigung im Straßenverkehr ist ein Antragsdelikt, kein Opferdelikt“, sagt Inka Buckmiller, Sprecherin der Landespolizei.Dennoch seien Beleidigungen sehr häufig.

Die Polizei selbst erstattet häufig Anzeige. Beamtenbeleidigung als eigenen Straftatbestand gibt es zwar nicht. Aber wird ein Amtsträger beleidigt, kann auch der Arbeitgeber Anzeige erstatten, sofern die Bemerkung während der Dienstzeit geäußert wurde. Daher wird fast jede Beleidigung eines Polizisten strafrechtlich verfolgt. Dennoch habe auch die Polizei eine hohe Schwelle bei Anzeigen, so Buckmiller. „Bulle ist beispielsweise keine Beleidigung“. „Bullenschwein“, „Trottel in Uniform“ oder das Duzen eines Polizisten kostet laut ADAC jedoch zwischen 600 und 1500 Euro Strafe. Auch indirekte Beleidigungen können kräftig bestraft werden. Nach Angaben des ADAC wurde „Am liebsten würde ich jetzt A. . .loch zu dir sagen“ schon mit 1600 Euro geahndet.

Polizei erstattet häufig Anzeige

Die Zahl der Anzeigen sei seit Jahren etwa gleichbleibend, sagt Buckmiller. In den vergangenen drei Jahren habe die Polizei etwa 2000 Anzeigen erstattet, sagt ein Sprecher des Innenministeriums. Der Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs legt fest, dass Beleidigung „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ bestraft wird, sofern jemand Anzeige erstattet. 2012 gab es in Baden-Württemberg in 3873 Fällen eine Verurteilung, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums.

Die zuständigen Gerichte müssten bei jedem Fall neu entscheiden, welche Strafe sie verhängen, so Buckmiller. Dieselbe Beleidigung könne also je nach Fall und Situation eine andere Strafe nach sich ziehen. Auch sei die Strafhöhe von dem monatlichen Einkommen des Angeklagten abhängig, denn die Strafe wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz entspricht dem persönlichen Monatsnettoverdienst, geteilt durch 30.

Ein teures Beispiel gebe der ehemalige Profifußballer Stefan Effenberg, berichtete „ACE Lenkrad“ im Februar. Dieser bezeichnete einen Polizeibeamten als A...loch – und weil sich das Strafmaß an seinem Verdienst orientierte, musste er 20 Tagessätze und damit 10 000 Euro auf den Tisch legen.