Kaum bekannt: Taxifahrer müssen sich nicht anschnallen. Das soll sich ändern. Foto: dpa

Die Ausnahmeregelung stammt aus den 70er Jahren: Taxifahrer müssen sich nicht anschnallen. Doch die Bundesregierung hält dies für überholt und will die Anschnallpflicht auch auf die Taxichauffeure ausweiten.

Die Ausnahmeregelung stammt aus den 70er Jahren: Taxifahrer müssen sich nicht anschnallen. Doch die Bundesregierung hält dies für überholt und will die Anschnallpflicht auch auf die Taxichauffeure ausweiten.

Berlin/Saarbrücken - Die Bundesregierung will eine Anschnallpflicht für Taxifahrer einführen. Das berichtet die „Saarbrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine neue Verordnung des Verkehrsministeriums. Danach wird die Befreiung von der Anschnallpflicht, die auch für Chauffeure von Mietwagen gilt, „aus Verkehrssicherheitsgründen“ nicht mehr als sinnvoll angesehen.

Die geltende Ausnahmeregelung stammt aus den 1970er Jahren und sollte bei Überfällen eine Flucht erleichtern. Doch inzwischen, so das Ministerium unter Verweis auf Stellungnahmen von Verbänden, würden Verkehrsunfälle „eine weitaus größere Gefahr“ darstellen. Nach Angaben des deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes wurden 2013 genau 244 Überfälle registriert. Im selben Zeitraum wurden mehr als zehnmal so viele Taxifahrer bei Unfällen verletzt.

Wie die Zeitung berichtet, sollen darüber hinaus Kleinkinder bei der Mitnahme im Auto besser geschützt werden. Die Verordnung sieht demnach vor, dass Eltern künftig Neugeborene bis zum Alter von 15 Monaten nur in einer Babyschale befördern dürfen, die gegen die Fahrtrichtung oder seitlich ausgerichtet ist. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 25 Euro.