Bundespräsident Joachim Gauck hat das Gesetz zur geplanten Pkw-Maut unterzeichnet. Foto: dpa-Zentralbild

Bundespräsident Gauck hat mit seiner Unterschrift der umstrittenen Pkw-Maut zugestimmt. Doch die Frage, ob das Vorhaben mit EU-Recht vereinbar ist, ist weiter nicht geklärt. Bei Inkrafttreten hat EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker schon einmal eine rechtliche Prüfung angekündigt.

Berlin - Die Pkw-Maut für Deutschlands Straßen hat die letzte nationale Hürde genommen. Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnete das umstrittene Gesetz, wie das Präsidialamt am Montag in Berlin mitteilte. Das von Bundestag und Bundesrat bereits verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe kann damit in Kraft treten. Das gilt auch für die damit verbundene Senkung der Kfz-Steuer.

Juncker kündigt Prüfung an

Allerdings gibt es weiterhin europarechtliche Bedenken gegen das Vorhaben. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat eine rechtliche Prüfung angekündigt, sobald das Gesetz in Kraft ist. Im schlimmsten Fall droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Nach Berechnungen des Bundesverkehrsministerium bringt die Maut nach Abzug der Kosten jährlich 500 Millionen Euro ein.

Knackpunkt ist jedoch, dass unter dem Strich nur ausländische Autofahrer belastet werden. Inländer sollen ihr Geld nämlich über eine niedrigere Kfz-Steuer komplett zurückerhalten. Das EU-Recht verbietet aber die Diskriminierung von Bürgern anderer Staaten.

Bis zu einem Urteil könnten zwei Jahre mit Maut vergehen

Sollte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen, könnten bis zu einem Urteil zwei Jahre vergehen. Bis dahin könnte die Pkw-Maut jedoch wie geplant im Laufe des Jahres 2016 erst einmal starten.

Erst vor wenigen Tagen war ein möglicher Kompromiss mit Brüssel bekannt geworden. Einem Zeitungsbericht zufolge schlägt die EU-Kommission vor, die Maut nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise einzuführen, etwa zunächst nur auf Transitstraßen und erst später in Ballungsräumen. Dadurch würden auch Maut-Start und Absenkung der Kfz-Steuer voneinander entkoppelt. Das Verkehrsministerium hatte jedoch stets betont, die vorgesehene Regelung sei ohnehin europarechtskonform.