Stuttgart und Freiburg erproben Vereinbarungen mit Migranten zur Eingliederung.

Stuttgart - Damit die Integration von Ausländern nicht dem Zufall überlassen bleibt, sollen die Schritte dahin jetzt schriftlich vereinbart werden. Das testet der Bund unter anderem in Stuttgart und Freiburg.

Beratungsstellen, Orientierungskurse, Arbeitsvermittlung: Es gibt jede Menge Hilfe für Zuwanderer. Dennoch hält die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, mehr Verbindlichkeit für nötig, damit etwa junge Frauen, die zu ihren Ehemännern in Deutschland nachziehen, die Angebote auch nutzen. Die Staatsministerin setzt deshalb auf sogenannte Integrationsvereinbarungen, die sowohl von den Beratern als auch von den Migranten unterschrieben werden.

Darin verpflichtet sich die staatliche Seite zu vielfältigen Integrationsleistungen. Die Ausländer wiederum willigen in einen individuell zugeschnittenen Intergrationsplan ein, dessen Schritte regelmäßig überprüft werden. Diese sollten bei der Umsetzung „kontinuierlich beraten und begleitet werden“, schreibt Böhmer jetzt an die Chefs von 18 Städten und einem Landkreis, die sie für einen Modellversuch ausgesucht hat. Aus Baden-Württemberg sind Stuttgart und Freiburg dabei, die beide zugesagt haben. Nach eineinhalb Jahren will die Bundesregierung entscheiden, ob sie dieses Instrument flächendeckend einführt.

Kosten entstehen den Kommunen während der im Frühjahr startenden Erprobungsphase nicht. Der Bund finanziert bereits jetzt ein dichtes Netz an Migrationsberatungsdiensten – in Stuttgart gibt es mehr als ein Dutzend –, deren Personal die Zuwanderer an die Hand nehmen soll. Die Vereinbarungen sind allerdings freiwillig und ergänzen die bereits bestehenden Regelungen lediglich. Wer etwa den Besuch eines Integrationskurses verweigert, muss schon jetzt mit Sanktionen wie etwa gekürzten Leistungen oder Bußgeldern rechnen. Neue Sanktionen, so Böhmer, seien nicht notwendig. Der Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Justizminister Ulrich Goll, hält das Instrument für ein „sinnvolles Mittel, um die Eingliederung vor allem von Neuzuwanderern transparenter und verbindlicher“ zu machen. Eine solche Vereinbarung komme aber nur bei Integrationsdefiziten infrage.