Im Verfahren der Stadt Pforzheim gegen die Deutsche Bank wegen verlustreicher Zinsgeschäfte hat das Landgericht Frankfurt einen Vergleich vorgeschlagen. Foto: AFP

Im Verfahren der Stadt Pforzheim gegen die Deutsche Bank wegen verlustreicher Zinsgeschäfte hat das Landgericht Frankfurt einen Vergleich vorgeschlagen.

Pforzheim - Danach soll die Kommune 7,75 Millionen Euro erhalten - statt der geforderten knapp 20 Millionen Euro, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte. „Der Vergleichsvorschlag ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte Oberbürgermeister Gert Hager (SPD). Deutsche Bank und die Kommune Pforzheim haben bis Mitte September Zeit, den Vorschlag zu beraten. Gibt es keine Einigung, wird am 12. Oktober ein Urteil verkündet.

Die Stadt hatte Ende 2015 Klage eingereicht. Sie wirft dem Geldinstitut vor, sie zu hochspekulativen Zinsgeschäftenüberredet zu haben, ohne über die Risiken aufzuklären. Bei sogenannten Zinsswaps wird in Verträgen mit Banken auf steigende oder fallende Zinsen gesetzt.

Vergleichsvorschlag des Gerichts

Das Gericht ging bei seinem Vergleichsvorschlag allerdings nicht von einem 20-Millionen-Euro-Schaden aus, sondern von 11,6 Millionen Euro. Die Beträge in Höhe von 8,4 Millionen Euro, die die Kommune von der Bank erhalten habe, müssten dagegen gerechnet werden.

Die Verluste durch die Deutsche Bank hatte die Stadt seinerzeit mit Zinswett-Geschäften bei der Bank JP Morgan auszugleichen versucht. Dabei verlor sie rund 57 Millionen Euro. Zwei Drittel dieser Verluste bekam die Kommune inzwischen zurück. Auch hier hatte ein Vergleich vor dem Landgericht Frankfurt zur Einigung geführt.