Der Blick von außen auf die umstrittene Tierhaltung auf dem Sachsenheimer Grundstück Foto: factum/Weise

Die radikale Tierschutzorganisation Peta wirft einem Sachsenheimer Tierhalter vor, Hühner, Tauben und Mini-Schweine unwürdig zu halten. Der weist das zurück und wehrt sich juristisch.

Sachsenheim - Es ist wieder so ein Fall, in dem die Wahrheit vermutlich irgendwo dazwischen liegt. Zwischen den Behauptungen der manchmal rabiat vorgehenden Tierschutzorganisation Peta und dem Abwiegeln des Tierhalters. Glaubt man der einen Darstellung, dann sind auf einem Privatgrundstück in Sachsenheim Schweine, Tauben, Enten und Kaninchen in enge, verdreckte Räume eingepfercht und können sich an herumstehenden Geräten und Unrat verletzen. Glaubt man dem privaten Besitzer Christian Brunner, dann ist das alles eine erfundene Kampagne von Peta, um sich zu profilieren.

Was genau ist passiert? Bereits am 20. März hat die Tierschutzorganisation in einer Undercover-Aktion das Gartengrundstück von Christian Brunner betreten und dabei Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Dass das Betreten des Grundstücks Hausfriedensbruch war, räumt der Peta-Rechtsabteilungsleiter Edmund Haferbeck ein – allerdings sei dies gerechtfertigt, um die Zustände zu dokumentieren.

Gartengrundstück mit rund 50 Tieren

Unstrittig ist: Brunner hält auf dem umzäunten Grundstück neben dem Kleintierzuchtverein gut 50 Tiere, und zwar Mini-Schweine, Geflügel und Kaninchen. Peta behauptet, in einem verdreckten, fensterlosen Stall Müll, Kot, rostige Käfige, Fahrradteile und Plastikmüll gefunden zu haben. „Es ist nicht zu erkennen, dass die Tiere regelmäßig oder überhaupt Auslauf gehabt haben“, erklärt Haferbeck. Die Tauben könnten nicht fliegen, das Wasser sei verunreinigt. Gerade Goldfasane und Pfauen könnten so nicht artgerecht leben. Brunner sei zudem schon in der Vergangenheit mit einem Tierhaltungsverbot belegt worden, sagt Haferbeck, und umgehe dies, in dem er die Haltung einer anderen Person übertragen habe.

Dies bestreitet Christian Brunner vehement und wehrt sich mit Unterlassungserklärungen. „Peta will sich nur profilieren, um mehr Spenden zu bekommen“, schimpft er. Brunner bezeichnet die Aktivisten als „kriminell“ und sieht sich diffamiert. Die Vorwürfe weist er zurück. „Ein Schwein muss laut Tierschutzgesetz 0,2 Quadratmeter Platz haben, bei Biofleisch einen Quadratmeter, bei mir sind es drei“, erklärt er. Der Stall sei zwar fensterlos, habe aber ein transparentes Dach, durch den Sonnenlicht komme. Alle Tiere hätten ausreichend Nahrung, die Gehege würden sauber gehalten.

Staatsanwaltschaft und Veterinäramt ermitteln

Die Pfauen etwa hätten mit 18 Quadratmetern genau so viel Auslauf, wie rechtlich vorgeschrieben sei. Inzwischen seien sie sogar in ein 34 Quadratmeter großes Gehege verlegt worden. Der Peta-Mann Haferblech wendet ein: „Bei privater Tierhaltung gelten nicht die gleichen Vorschriften wie bei Massentierhaltung.“ So gehen die Anschuldigungen hin und her – und haben längst die juristische Ebene erreicht.

Peta hat das Veterinäramt und die Staatsanwaltschaft Heilbronn eingeschaltet, die Ermittlungen eingeleitet haben. Es gab am 18. Mai eine Durchsuchung. Annegret Kornmann, die Sprecherin des Landratsamtes, erklärt, man habe die Haltung einiger Tiere überprüft, aber: „Die von Peta dokumentierten Pfauen und Goldfasane waren nicht auf dem Gelände.“ Offenbar sei der Besitzer durch die Veröffentlichung von Peta vorab informiert worden. Allerdings gab es Beanstandungen. So erklärt Kornmann: „Es wurden hinsichtlich festgestellter Mängel in der Tierhaltung Maßnahmen eingeleitet.“ Wie die Zustände im Detail gewesen seien, das könne man wegen des Datenschutzes nicht mitteilen.

Der Heilbronner Staatsanwalt Christoph Meyer-Manoras ordnet die Vorgänge so ein: „Die Lage hat sich nicht ganz so dramatisch dargestellt wie von Peta behauptet.“ Es sei nicht besonders intelligent gewesen, die Öffentlichkeit vorab zu informieren. Noch wartet die Staatsanwaltschaft auf den Abschlussbericht des Veterinäramtes, das Verfahren dauert noch an.

Aber auch zivilrechtlich wird aus allen Rohren geschossen. Christian Brunner will mit Frist bis zum Dienstag Peta untersagen zu behaupten, dass er mit einem Haltungsverbot belegt worden sei. Peta wiederum wehrt sich ebenfalls per Unterlassungsklage gegen Unterstellungen, sie hätten Goldfasane und andere Tiere erst in die Ställe von Brunner gebracht, um ihm etwas anzuhängen. Der Ausgang ist offen. Der Fall erinnert an den eines Hühnerhalters in Gerlingen – auch dort ist die juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen.