Die Landesbehindertenbeauftragte Stephanie Aeffner regt mehr Teilzeitmodelle für Behinderte bei Ausbildungen und Studium an. Foto: dpa

Sind in der Landesverwaltung nicht mindestens fünf Prozent der Beschäftigten schwerbehindert, muss das Land eine Ausgleichsabgabe zahlen. Bisher übernimmt das das Finanzministerium, in Zukunft muss jedes Ministerium nach dem Verursacherprinzip zahlen.

Stuttgart - Das Land hat im vergangenen Jahr erstmals die Fünf-Prozent-Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht erfüllt. Nach einer vorläufigen Berechnung des Sozialministeriums, die unserer Zeitung vorliegt, lag die Quote in der Landesverwaltung zuletzt bei 4,89 Prozent. Bereits in den Jahren zuvor war der Anteil der gehandicapten Mitarbeiter immer weiter zurückgegangen. „Das ist eine traurige Entwicklung mit vielfältigen Ursachen“, sagte die Behindertenbeauftragte des Landes, Stephanie Aeffner, unserer Zeitung.

Die ehrenamtliche, unabhängige Beraterin der Landesregierung wies darauf hin, dass Baden-Württemberg sich im Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen selbst verpflichtet hat, sogar eine Quote von sechs Prozent zu erreichen. „Davon sind wir leider weit entfernt“, sagt Aeffner. Für das Land, das eigentlich eine Vorbildrolle einnehmen wolle, sei das „kein gutes Signal“.

Pensionierungswelle ist eine Ursache

Eine der Ursachen für den rückläufigen Trend der vergangenen Jahre ist die allmählich einsetzende Pensionierungswelle in der Verwaltung. Immer mehr ältere Beschäftigte mit einer Behinderung gehen in den Ruhestand. Weil viele Menschen erst im Lauf ihres Lebens gehandicapt werden – zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit –, ist es kaum möglich, die Entwicklung über junge Bewerber auszugleichen. Die Folge: Der Anteil der Behinderten unter den Beschäftigten verringert sich.

Den vorläufigen Berechnungen für das Jahr 2016 zufolge beschäftigt das Sozialministerium (10,2 Prozent) am meisten Schwerbehinderte, gefolgt vom Finanzressort (8,5). Die personalstarken Kultus- (4,2) und Wissenschaftsministerien (3,8) unterschreiten die Fünf-Prozent-Hürde hingegen deutlich. Unter den Lehrern und Wissenschaftlern sind nicht genügend Schwerbehinderte. Das führte im vergangenen Jahr dazu, dass die Latte gerissen wurde.

230 000 Euro Strafe ans Integrationsamt

Das Finanzministerium glich das mit einer Zahlung von gut 230 000 Euro an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales aus. Vom nächsten Jahr an müssen die Ministerien die Ausgleichsabgabe für das Unterschreiten der Quote aber selbst bezahlen. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag von Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) verabschiedete das Kabinett am Dienstag.

Aeffner kritisierte den Beschluss. Sie hätte sich ein „Anreizsystem“ gewünscht für Ressorts, die die Fünf-Prozent-Quote erfüllen. Mit der nun verabschiedeten Regelung gehe es eher um die Frage, wie man das Defizit verwalte und aus welchen Töpfen man es bezahle. „Sich mit einer relativ geringen Abgabe freizukaufen trägt nicht zur Lösung des Problems bei“, sagte Aeffner.

Sie forderte stattdessen auf, über Flexibilisierung und mehr Teilzeitmodelle für Behinderte bei Ausbildung und Studium nachzudenken: „Wir müssen die Strukturen, wie Leute mit Behinderung in diese Berufsfelder gelangen, verändern.“ Derzeit seien Prüfungsphasen und Staatsexamen oft so straff organisiert, dass Menschen mit körperlicher Einschränkung oder chronischer Erkrankung dies nicht leisten könnten.