Mal um ein Uhr, mal erst um vier müssen Wirte ihre Gäste hineinbitten. Foto: Achim Zweygarth

Der heftig diskutierte Wunsch, um 23 Uhr die Sperrstunde im Freien zu beginnen, scheint vergessen. Jedenfalls hatte die Forderung keinerlei Folgen.

Der Medienrummel war enorm. Über die Grenzen der Stadt hinaus wurden die Bezirksbeiräte der Stadtmitte als Spießer gebrandmarkt für ihren Wunsch, dass die Gastronomen im Zentrum Stuttgarts künftig grundsätzlich nur noch bis 23 Uhr im Freien bewirten dürfen. Abgesehen davon, dass diese Regel auch in der Metropole München gilt, ohne dass sie dem Nachtleben Abbruch tut, hatte die Forderung zumindest bisher keinerlei Auswirkungen.

Inzwischen zweimal haben die Lokalpolitiker ihre Vorgabe sogar selbst durchbrochen – dies allerdings gleichsam mit Ankündigung. Von Anfang an hatten sie befürwortet, dass berechtigte Ausnahmen die Regel bestätigen sollen. Im Mai genehmigten Sie einem Restaurant, bis Mitternacht im Freien zu servieren, weil von dessen Publikum keine Lärmbelästigung zu erwarten sei. In ihrer jüngsten Sitzung befürworteten sie ausdrücklich den Wunsch der Kneipe Fou Fou im Leonhardsviertel, bis ein Uhr in der Nacht im Freien zu bewirten. Bisher wurden dort die Gäste um 23 Uhr hineingebeten. Was „geradezu absurd ist“, wie die Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle sagte, weil die Gäste danach durch die Fensterfront besichtigten, wie sich an ihren bisherigen Plätzen die Frauen des illegalen Straßenstrichs aufreihten.

Abgesehen davon hatte die Forderung nach Schankschluss um 23 Uhr an den entscheidenden Stellen im Rathaus keinerlei Einfluss. Das griechische Partylokal Cavos an der Lautenschlagerstraße hat den Antrag genehmigt bekommen, bis zwei Uhr nachts vor der Tür bewirten zu dürfen, nachdem ein benachbartes Hotel seine Beschwerde wegen nächtlicher Ruhestörung zurückgezogen hatte. Eine Gehminute entfernt darf der Palast der Republik, dessen Gäste sich eigentlich grundsätzlich nur im Freien aufhalten, künftig sogar bis vier Uhr geöffnet sein.