Nach dem Vorbild des Westens soll das Parkraummanagement gestaltet sein. Foto: Wesely

Bei einer Informationsveranstaltung zum Parkraummanagement für die Anwohner aus Mitte, Nord und Süd wurde viel Kritik laut – besonders an der Regelung, die für Firmenfahrzeuge vorgesehen ist.

Innenstadt - Anwohner der Grenzstraßen und Gewerbetreibende haben bei der Informationsveranstaltung zum Parkraummanagement am stärksten Kritik zur geplanten Regelung geäußert – besonders, was die drei Cityzonen in der Stadtmitte angeht. Zum 1. Oktober 2015 wird in Teilgebieten der Bezirke Mitte, Süd und Nord das bewirtschaftete Parken eingeführt, nach dem Vorbild in S-West. Das bisherige Anwohnerparken in einigen der betroffenen Gebiete wird umgewandelt in das Parkraummanagement, damit es ein einheitliches System gibt.

Die Bewohnerparkausweise können vom 1. Juli an auf der extra eingerichteten Internetseite sowie in den Bürgerbüros beantragt werden. Sie kosten 30,70 Euro pro Jahr. „Beantragen Sie Ihren Ausweis lieber früher als später“, empfahl Birgit Wöhrle vom Amt für öffentliche Ordnung. „Wenn alle erst drei Wochen vor Beginn den Antrag einreichen, kommen wir nicht rechtzeitig hinterher.“ Einen Anwohnerparkausweis kann jeder beantragen, der seinen Hauptwohnsitz in den betroffenen Gebieten hat und über keine private Garage oder Stellplatz verfügt, auch nicht angemietet.

Es wird zwei Parkbereiche in der relevanten Zeit – montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr – geben: Die Langzeitparkbereiche, markiert mit einem blauen P am Parkscheinautomaten. Acht Minuten kosten zehn Cent, das ergibt rund einen Euro pro 80 Minuten. Ein Tagesticket kostet 7,20 Euro. Die Kurzzeitparkbereiche sind mit einem orangefarbenen P am Automaten gekennzeichnet, diese befinden sich vor Geschäften und Ladenzentren und sind für kurze Stopps, um etwas zu besorgen, gedacht. Hier gibt es auch die bekannte „Brötchentaste“, also 30 Minuten kostenloses Parken, und die Höchstparkdauer beträgt zwei Stunden. Außerdem können die Anwohner mit dem entsprechen Parkausweis in den Kurzparkzonen montags bis freitags ab 19 Uhr frei parken, samstags ab 14 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten müssen allerdings auch sie einen Parkschein für die Kurzparkbereiche ziehen.

Anwohner der Grenzstraßen befürchten Verdrängung

Wie David Hueber vom Tiefbauamt bekanntgab, werden die Fundamente für die Parkscheinautomaten seit April hergestellt, Mitte Juli sollen die erste Säulen aufgestellt werden. Die neue Beschilderung erfolgt ab Ende August.

Für Firmen, die ihren Sitz in den Bereichen haben, gibt es eine Ausnahmegenehmigung, die 120 Euro pro Jahr kostet – allerdings nur eine pro Firma. Das stieß bei einigen Anwesenden auf Unmut: „Und was mache ich dann mit meinem zweiten Fahrzeug?“, fragte ein Firmeninhaber.

Aus den Straßen im Süden, die an die bewirtschafteten Parkzonen angrenzen, waren gleich mehrere Anwohner gekommen, um ihre Sorgen zu äußern. „Da findet sicher eine Verdrängung statt“, so ein Anwohner. „Und alle parken dann bei uns, ein paar Meter weiter, weil es da nichts kostet.“ Dass dies wahrscheinlich ist, konnte auch Stadtplaner Stephan Oehler nicht abstreiten. Aber: „Die Grenzen sollen logische Grenzen sein und sind nicht in Stein gemeißelt“, erklärte er. Die eine oder andere Verschiebung sei durchaus möglich, das sei auch im Westen so gewesen. „Hinweise, welche Straßen noch einbezogen werden sollten, nehmen wir gerne auf“, so Oehler.

Stärkere Kritik wurde bei den sogenannten Cityzonen in der Stadtmitte laut. „In der Stadtmitte haben wir keinen klassischen Parkdruck, der die klassische Parkregelung erlauben würde“, erklärte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer. Darum gibt es hier keine Bewohnerparkausweise, sondern Ausnahmegenehmigungen: 400 Euro kosten diese im Jahr, für das Parken rund um die Uhr. Die „kleine“ Variante der Ausnahmegenehmigung kostet 150 Euro, und ermöglicht das Parken lediglich montags bis samstags ab 18 Uhr – bis 8 Uhr am folgenden Morgen – plus sonntags. Die Ausnahmegenehmigungen können nicht im Bürgerbüro beantragt werden, sondern ausschließlich direkt beim Amt für öffentliche Ordnung. Online gibt es die Vordrucke. Im Einzelfall, etwa bei Bonuscardinhabern, seien auch niedrigere Beträge möglich, ergänzte Schairer.

Keine Ausnahmegenehmigung für Firmen

Gewerbetreibende haben auch hier das Nachsehen: Für Firmenfahrzeuge wird es in den drei Cityzonen zwischen Europaviertel und Gerberviertel keine Ausnahmegenehmigung geben, bestätigte Birgit Wöhrle. „Das würde unserem Ziel, Bewohner gegenüber Pendlern und Fremdparkern zu bevorzugen, nicht entgegenkommen“, erklärte Schairer. Das war sicher nicht das, was der Vertreter der Motorpresse Stuttgart hören wollte: Nach den Transportern des Unternehmens an der Leuschnerstraße hatte er sich erkundigt. Die Verwaltung blieb beim Nein: „Es gibt 5500 Gewerbetreibende in der Stadtmitte“, erklärte Birgit Wöhrle. Demgegenüber stünden 1600 Parkplätze. „Es wäre unlauter, den Firmen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, dann hätte niemand mehr eine Chance, einen Parkplatz zu finden – weder Firmen noch Anwohner.“

Die Bezirksvorsteher von Mitte, Süd und Nord – Veronika Kienzle, Raiko Grieb und Sabine Mezger – waren gemeinsam mit vielen Bezirksbeiräten anwesend. Aus den Reihen des Bezirksbeirats Mitte kam auch die heftigste Kritik am geplanten System: „Fakt ist“, sagte Christoph Goller (CDU), „dass diejenigen, welche im Penthouse in der Innenstadt wohnen, ihr Auto nicht an der Straße abstellen. Das tun nur die, denen die 400 Euro weh tun werden.“

Heinrich Huth (SPD) erinnerte daran, dass die Vorschläge des Bezirksbeirats zur Gebührenanpassung ignoriert worden seien. „Wir müssen jetzt warten, was in sechs Monaten aus dem Ei, das Sie gelegt haben, herausschlüpft.“