Die neuen Parkraumgebiete ab 1. Juni in den Innenstadtbezirken Foto: Zapletal, StN-Bearbeitung: Yann Lange; Quelle: Stadt Stuttgart

Diskutieren Sie mit: Ab 1. Juni wird das Parkraummanagement auf weite Teile der Stuttgarter Innenstadtbezirke ausgedehnt. Dann muss man dort auf allen Parkplätzen bezahlen.

Stuttgart - Das Thema Parkraummanagement bewegt die Gemüter seit dessen Einführung im Stuttgarter Westen im Jahr 2011. Gebührenfreies Parken soll es in den Innenstadtbezirken bald nicht mehr geben. Damit will die Stadt Parkplatzsuchverkehr aus den Straßen rausnehmen und damit den Abgasausstoß verringern und die Sicherheit von Fußgängern erhöhen. Rund 50 der von den Neuregelungen ab Juni betroffene Bürger haben am Mittwochabend im Rathaus an einer Informationsveranstaltung mit Ordnungsbürgermeister Martin Schairer über die neuen Regelungen teilgenommen.

Tagesticket für 7,20 Euro

Inhaltlich hatten Stephan Oehler vom Stadtplanungsamt, Birgit Wöhrle vom Amt für öffentliche Ordnung, David Hueber vom Tiefbauamt und VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger den Zuhörern nichts anderes zu verkünden, als das, was mit Ausnahme der City-Gebührenzone Mitte andernorts schon gilt.  Nach dem sogenannten Mischprinzip gibt es keine Reservierung von Parkplätzen für Anwohner mehr. Die Parkplätze stehen allen zur Verfügung. Anwohner können zur Jahresgebühr von 30,70 Euro einen Bewohnerparkausweis erhalten, in dem die Autonummer festgehalten wird. Die Langzeitparkplätze sind mit einem blauen Schild und einem blauen P auf der Taste des Parkautomaten gekennzeichnet. Auf Langzeitparkplätzen kosten acht Minuten zehn Cent. Das Tagesticket kostet 7,20 Euro.

Brötchentaste bei Kurzzeitparkplätzen

Wo sich Läden und Geschäfte häufen, gilt die Kurzparkerzone mit der Höchstparkdauer von zwei Stunden. Auch hier kosten acht Minuten zehn Cent. Eine Besonderheit des Kurzparkbereichs ist das Ticket über die sogenannte Brötchentaste. Wer etwas schnell erledigen will, parkt damit eine halbe Stunde lang kostenlos. In beiden Zonen ist das Parken von montags bis samstags zwischen 8  und 22 Uhr kostenpflichtig.

Ausnahmeregelungen gibt es für Gewerbetreibende, deren Firma im Wohngebiet liegt. Für sie gibt es für 120 Euro im Jahr einen einzigen Ausweis, der, weil unabhängig von der Autonummer, auf Mitarbeiter übertragbar ist. Wer einen blauen Behindertenausweis hat, darf nicht nur auf Behindertenparkplätzen, sondern auf allen kostenfrei parken.

Pendler mit Auto müssen teure Tagestickets kaufen

In der Diskussion monierte Marion Kauck (CDU), Bezirksbeirätin in Stuttgart-Ost, dass im Gebiet O 1 zwischen Neckar-, Hack- und Werderstraße durch Busspuren, Bäume und Radwege 60 Parkplätze weggefallen seien. Stadtplaner Oehler konterte. „All das basiert auf Beschlüssen, welche die Stadtbezirke selbst getroffen haben. Das hat mit dem Parkraummanagement nichts zu tun.“ Marion Kauck gab sich damit nicht zufrieden. Sie bemängelte den Grundsatz des Parkraummanagemens, nach dem auch Anwohner keine festen Parkplätze mehr haben: „Vor allem in der gebührenfeien Zeit nach 22 Uhr finden sie in Wohnungsnähe kaum einen Parkplatz.“

Ein Konditor aus dem Stuttgarter Süden konstatierte, dass seine Mitarbeiter wegen des frühen Arbeitsbeginns mit dem Auto kommen müssten: „Kann man für sie keine andere Regelung finden, damit sie nicht 7,20 Euro am Tag Parkgebühr zahlen müssen?“ Dies verneinte Birgit Wöhrle kategorisch: „Ihre Mitarbeiter sind Pendler und müssen bezahlen. Eine Ausnahme ist nicht vorgesehen.“ Darauf schaltete sich Thomas Hachenberger ein: „Nehmen Sie doch bitte Kontakt mit mir auf, vielleicht finden wir für Ihre Mitarbeiter doch noch passende Nahverkehrsverbindungen.“