Abschleppen kann für die Autofahrer teuer werden: bis zu 200 Euro müssen Parksünder dafür berappen. Foto: Mauritius/Steve Vidler

Das widerrechtliche Parken auf Behindertenparkplätzen ist kein Kavaliersdelikt. In einer groß angelegten Aktion schleppt die Verkehrsüberwachung aus diesem Grund zwölf Parksünder im Park-and-Ride-Parkhaus Österfeld ab.

Vaihingen - Das Park-and-Ride-Parkhaus Österfeld nahe der S-Bahnhaltestelle ist für die Verkehrsüberwachung kein unbeschriebenes Blatt. „Wir sind zwei- bis dreimal die Woche vor Ort und beanstanden Falschparker“, sagt Joachim Elser, der Leiter der Verkehrsüberwachung im städtischen Ordnungsamt. Besonders die Behindertenparkplätze seien dort immer wieder von Nichtbehinderten belegt. „Im Österfeldparkhaus ist es extrem“, sagt Elser.

Aus diesem Grund hat die Verkehrsüberwachung am Nachmittag des 2. Juni die Falschparker abschleppen lassen. Es sei keine geplante Aktion gewesen, sagt Elser, sondern eine, die durch wiederholte Beschwerden der eigentlichen Parkberechtigten nötig gewesen sei. Aufgrund der Meldungen habe sich eine Mitarbeiterin der Dienststelle vor Ort selbst ein Bild der Lage gemacht. Insgesamt zwölf Fahrzeuge standen an diesem Nachmittag unberechtigter Weise auf einem Behindertenparkplatz. „Unsere Mitarbeiterin hat sofort Maßnahmen ergriffen“, sagt der Dienststellenleiter. Sie habe das Polizeirevier Balinger Straße kontaktiert, das wiederum den Abschleppdienst auf den Weg schickte. Dessen Mitarbeiter haben die widerrechtlich parkenden Autos zunächst aufbockt und aus dem Parkhaus gezogen, um sie auf ihre Abschleppwagen laden zu können. „Es hat mehrere Stunden gedauert, bis alle zwölf Fahrzeuge aufgeladen und weggebracht waren“, sagt Elser.

Falschparken ist kein Kavaliersdelikt

Das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen ist für den Leiter der Verkehrsüberwachung kein Kavaliersdelikt. „Das ist etwas anderes, als wenn Sie die Parkzeit überziehen“, sagt Elser. Zudem seien die Parkplätze eindeutig durch Schilder und Markierungen in den Parkbuchten als Behindertenparkplätze ausgewiesen. „Es ist deutlich erkennbar, dass man dort nur mit entsprechender Berechtigung parken darf“, so Elser. Für die Falschparker hat er wenig Verständnis. „Ein gewisses Maß an Anstand gehört dazu, eingeschränkten Menschen nicht ihre Parkplätze wegzunehmen.“

Parkverstöße werden selbstverständlich im ganzen Stadtgebiet begangen. Auch regelmäßige Kontrollen sind nur Momentaufnahmen. Aus diesem Grund seien für die Verkehrsüberwachung Hinweise aus der Bevölkerung und von Betroffenen wichtig, wie im Falle Österfeldparkhaus, sagt Elser. So könne man gezielt reagieren. „Wir schleppen grundsätzlich nicht sofort ab“, erklärt der Dienststellenleiter. Zunächst erteile die Verkehrsüberwachung Verwarnungen. „Aber in diesem Parkhaus scheint das Abschleppen das einzig wirksame Mittel zu sein“, so Elser. Bereits am 25. Mai habe es dort eine Abschleppaktion seitens der Verkehrsüberwachung und des Polizeireviers Balinger Straße gegeben. Damals seien vier falsch parkende Fahrzeuge abtransportiert worden.

Elser erhofft sich von solchen konzentrierten Aktionen, dass die Falschparker etwas daraus lernen. Das Abschleppen plus Verwaltungskosten kommt die Parksünder teuer zu stehen: „Mit 200 Euro ist man da schnell dabei“, sagt der Dienststellenleiter. „Doch leider scheint bei manchen der Weg über den Geldbeutel der einzige zu sein, der Wirkung zeigt“, so Elser.