Ein Klick, und schon kommt die Ware. Doch Einkaufen im Netz ist nicht immer ungefährlich. Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr mehr als 253 000 Straftaten im Internet registriert Foto: dpa

Das Internet ist ein Shopping-Paradies, aber auch ein Tummelplatz für Betrüger. Beim virtuellen Einkaufsbummel sollten Kunden daher vorsichtig sein – etwa bei der Wahl des Zahlungsmittels.

Stuttgart - Internetkriminalität betrifft nur Internetnutzer – stimmt das?

Nein. Tatsächlich gehören auch Menschen, die nur selten oder nie im Internet surfen, zu den Opfern von Cyberkriminellen. Mit einer simplen Postadresse können Betrüger unter dem Namen des ahnungslosen Betroffenen Produkte im Internet bestellen und vor der Haustüre abfangen. Was passiert ist, merken die Opfer in der Regel erst, wenn sie Post von einer Inkassofirma bekommen, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“. Ihr zufolge wurden im vergangenen Jahr mehr als 44 Milliarden Euro durch Internethandel in Deutschland umgesetzt. Im selben Zeitraum registrierte das Bundeskriminalamt mehr als 253 000 Straftaten, bei denen das Netz Mittel zum Zweck für Kriminelle war.

Was kann man tun, wenn man Opfer eines Betrugs geworden ist?
Erhält man Post von einem Inkassounternehmen, ohne dass man Ware bestellt hat, sollte man den Forderungen umgehend per Einschreiben schriftlich widersprechen, statt die Rechnung zu begleichen. „Wenn ein Dritter meine Daten genutzt hat, um einen Einkauf zu tätigen, verpflichtet mich das zu nichts“, sagt „Finanztest“-Redakteur Michael Sittig. „Zwischen mir und dem Absender ist kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen.“ Sinnvoll könne es sein, außerdem Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und das Aktenzeichen dem Inkassounternehmen zusammen mit dem Widerspruch weiterzuleiten. „Wer den Vorfall dann noch dem betroffenen Unternehmen meldet, hat alles getan, was man in einem solchen Fall tun kann“, sagt Sittig. Das Unternehmen benachrichtigen sollte man auch, wenn in dessen Namen fälschlicherweise Geld vom Bankkonto abgebucht wurde. Wurde das Geld per Lastschrift eingezogen, kann sich der Kontoinhaber den Betrag innerhalb von 13 Monaten mit wenigen Mausklicks zurückholen. Dafür gibt es beim Online-Banking die Funktion „Lastschrift zurückgeben“. Dies ist auch möglich, wenn nach einer Bestellung ein zu hoher Betrag abgebucht wurde – die Frist beträgt in diesem Fall aber nur acht Wochen.
Welche Bezahlweise ist bei der Bestellung eines Produkts im Internet am sichersten?
Aus Käufersicht ist zum einen die Bestellung auf Rechnung von Vorteil. „So kann man sich die Ware erst einmal anschauen, bevor man sie kauft“, sagt Sittig. Relativ sicher ist seiner Meinung nach auch das Lastschriftverfahren: Per Online-Banking könne man nicht autorisierte Zahlungen leicht rückgängig machen. „Bei der Bezahlung mit der Kreditkarte verhält es sich ähnlich“, sagt Sittig. Die Rückbuchung könne allerdings etwas länger dauern, da sie über das Kreditkartenunternehmen abgewickelt werden müsse. Am besten für den Käufer ist Sittig zufolge das Bezahlen des Artikels bei der Übergabe – „bei großen Anbietern wie zum Beispiel Amazon ist das aber natürlich nicht praktikabel“, sagt Sittig. Möglich sei diese Bezahlart vor allem bei Kleinanzeigenplattformen wie Quoka oder Ebay-Kleinanzeigen. Alle anderen Bezahlweisen seien mit Risiken behaftet. „Bezahlt man per Vorkasse, kann es sein, dass die Ware nicht ankommt – oder dass ihr Zustand schlechter ist als online angegeben“, erklärt Sittig. Paypal biete einen gewissen Schutz für seine Nutzer – doch man müsse die Lücken des Systems kennen.
Worauf sollten Paypal-Nutzer achten?
Der US-Bezahldienst Paypal wird nach Angaben der Stiftung Warentest von 17,9 Prozent der Deutschen bei Online-Käufen genutzt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Der Käufer muss keine lange Iban eintippen, der Verkäufer hat innerhalb von Sekunden sein Geld. Zudem verspricht Paypal in einigen Fällen Käufer- und Verkäuferschutz. Dieser gilt aber nur, wenn man sich strikt an die Regeln des Bezahldienstes hält. Falsche oder beschädigte Ware sollte man daher nur mit einem gültigen Versandbeleg zurückschicken. Darauf sollte der Name des Versandunternehmens, das Versanddatum sowie der Name und die Adresse von Empfänger und Versender stehen. Aus demselben Grund sollten Verkäufer ihre Ware nur mit einem Versandbeleg verschicken. Auch bei der Paypal-Sonderfunktion „Geld an Freunde senden“ sowie bei persönlichen Übergaben der Ware greift der Schutz nicht.
Wie erkennt man, ob es sich bei einem Online-Shop um einen seriösen Anbieter handelt?
Wer zum ersten Mal einen Online-Shop nutzt, sollte zunächst einmal überprüfen, ob der Inhaber, der Standort und der Handelsregistrierungseintrag im Impressum der Webseite genannt sind. Auch Siegel können hilfreich bei der Wahl eines Online-Shops sein. Etablierte Siegel sind unter anderem „Trusted Shops“, „TÜV Safer Shopping“ , „Geprüfter Online-Shop“. Auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik sind weitere Siegel aufgelistet. Ob ein Siegel echt ist, erkennt man daran, dass es sich öffnet, wenn man darauf klickt.
Woran erkennt man Betrüger und gefälschte Angebote auf Kleinanzeigenplattformen?
Wer auf einer Kleinanzeigenplattform wie Ebay-Kleinanzeigen oder Quoka extrem günstige Angebote entdeckt, sollte skeptisch sein. „Finanztest“-Redakteur Michael Sittig empfiehlt, vor dem Kauf online einen Preisvergleich durchzuführen – und nur dann zuzuschlagen, wenn der Preisunterschied zu anderen Online-Händlern, zum Beispiel bei Amazon, nicht zu groß ist. Kann ein Online-Händler viele positive Kundenbewertungen vorweisen, sei das ein Indiz dafür, dass es sich um einen seriösen Anbieter handle, sagt Sittig. „Eine Garantie ist es aber nicht.“ Er rät dazu, vor einem Kauf beim Händler anzufragen, ob auch eine Abholung vor Ort möglich ist, um sich die Ware anzusehen. „Lehnt der Händler dies grundsätzlich ab, ist Vorsicht angebracht.“