13 Menschen starben beim Oktoberfest-Attentat von 1980. Foto: dpa

13 Menschen starben 1980, als auf der Münchner Wiesn eine Bombe hochging. Bis heute sind die Umstände nicht vollkommen geklärt. Handelte der Täter wirklich auf eigene Faust?

München - Die Bundesanwaltschaft prüft erneut, ob die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat vor 34 Jahren neu aufgenommen werden müssen. „Mord verjährt nach deutschem Recht nicht. Der Generalbundesanwalt geht deshalb nach wie vor allen Hinweisen nach, die die rechtlichen Voraussetzungen einer förmlichen Wiederaufnahme der Ermittlungen begründen könnten“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mit Blick auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, in dem es unter anderem um einen neuen Wiederaufnahmeantrag eines Opferanwalts geht.

Die Grünen im Bundestag verlangten unterdessen, die Bundesregierung solle die Wiederaufnahme der Ermittlungen anordnen. Es müssten alle Akten auf den Tisch. Der Vizefraktionschef Konstantin von Notz und der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele fordern von der Bundesregierung Auskunft darüber, ob ein früherer Waffensammler, der möglicherweise ein Hintermann sein könnte, als V-Mann einer Sicherheitsbehörde diente. „Wir werden deshalb in der kommenden Woche auch den Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit dem Vorgang befassen.“

Der Opferanwalt Werner Dietrich hatte zum Jahrestag des Attentats am 26. September erneut einen Wiederaufnahmeantrag in Karlsruhe eingereicht, sein vierter nach 1983, 1984 und 2008.

Neue Zeugin aufgetaucht

Darin führt er eine neue Zeugin an. Die Frau soll am Tag nach dem Anschlag Flugblätter mit einem Nachruf auf den Attentäter Gundolf Köhler gefunden haben - noch bevor dessen Name öffentlich bekannt war. „Die dazu erforderlichen Abklärungen dauern an“, sagte der Sprecher der Karlsruher Behörde. „Wir werden die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über das Ergebnis unterrichten.“ Einen Zeitrahmen nannte er nicht.

Bei dem Wiesn-Anschlag im Jahr 1980 waren 13 Menschen getötet worden, darunter der Täter, der 21-jährige Köhler - zuvor Anhänger der rechtsextremen „Wehrsportgruppe Hoffmann“. Die Ermittler sahen ihn bisher als Einzeltäter. Daran werden aber immer wieder erhebliche Zweifel laut.