Das Gericht hat entschieden: Die Witwe darf sich nicht mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Foto: dpa-Zentralbild

Eine 35-jährige Witwe klagte vor Gericht, weil sie sich mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen wollte. Das Oberlandesgericht München hat jetzt die Klage abgewiesen.

München - Eine 35 Jahre alte Witwe darf sich nicht mit dem Sperma ihres verstorbenen Mannes befruchten lassen. Das hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch entschieden.

Die Frau hatte auf die Herausgabe eines Spermas geklagt. Ihr Mann war im Juli 2015 nach einer Herztransplantation gestorben, das Paar hatte sich vergeblich Kinder gewünscht. Auch nach dem Tod des Mannes hegte die Witwe den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind. Die Klinik verweigert die Herausgabe allerdings unter Berufung auf das Embryonenschutzgesetz - was die Klägerin für verfassungswidrig hält.

Das Gericht wies ihre Klage ab, ließ aber die Revision zum Bundesgerichtshof zu.