Die Angeklagte Beate Zschäpe. Foto: dpa

Nach der Kritik an dem vom Gericht bestellten psychiatrischen Gutachten zu Beate Zschäpe, fordern deren Anwälte nun ein neues Gutachten.

München - Drei Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess ein neues psychiatrisches Gutachten über ihre Mandantin gefordert. Nach der Fachkritik an der Expertise des vom Gericht bestellten Sachverständigen Henning Saß sei das Gericht von Amts wegen verpflichtet, Zschäpe erneut begutachten zu lassen, sagte Rechtsanwältin Anja Sturm. Am Mittwoch lief die letzte Frist für Beweisanträge ab, die das Gericht allen Prozessparteien gestellt hatte.

Sturm und ihre beiden Kollegen Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl hatten den Bochumer Psychiater Pedro Faustmann mit einer sogenannten Methodenkritik an dem Saß-Gutachten beauftragt. Faustmann hatte Saß darin zahlreiche Ungereimtheiten und methodische Fehler vorgeworfen.

Einen weiteren Beweisantrag stellte Zschäpes vierter Pflichtverteidiger Mathias Grasel. Er verlangte, eine Aussage von Zschäpes Mutter beim Bundeskriminalamt zu verlesen. Die Mutter hatte zuvor in einem Brief an das Gericht ihr Einverständnis dazu erteilt. Bis dahin war sie dazu nicht bereit gewesen. Im Prozess hatte sie sich Ende 2013 auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und sowohl eine Befragung im Gericht als auch die Auswertung ihrer Aussage beim BKA abgelehnt.

Spitzel des Bundesamts für Verfassungsschutz?

Die Verteidiger des mitangeklagten Ralf Wohlleben und mehrere Nebenkläger verlangten zudem Aufklärung angesichts jüngster Berichte über einen früheren Neonazi. Die ARD und der „Tagesspiegel“ hatten berichtet, der frühere Deutschlandchef der im Jahr 2000 verbotenen rechtsextremen Organisation „Blood & Honour“ sei Spitzel des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewesen. Mitglieder dieser Gruppe hatten eingeräumt, das im Januar 1998 abgetauchte NSU-Trio versteckt zu haben.

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit den NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unentdeckt im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben, meist aus fremdenfeindlichen Motiven. Zschäpe ist als drittes Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ in allen Fällen wegen Mittäterschaft angeklagt.