Die Angeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe: Die Verhandlungen gehen weiter und dieses Mal stehen die BKA-Ermittler im Fokus der Verteidiger. Foto: dpa

Zwei Angeklagte streiten um ihre Rolle bei der Beschaffung der NSU-Mordwaffe. Ein Polizist protokollierte Vernehmungen „nicht ganz ordentlich“. Die Verteidiger sind auf der Suche nach Widersprüchen - und konfrontieren ihn mit seinen Formulierungen.

München - Ein Beamter des Bundeskriminalamtes hat im NSU-Prozess eingeräumt, eine polizeiliche Vernehmung des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers und Angeklagten Carsten S. „nicht ganz ordentlich protokolliert“ zu haben. Eine in der Vernehmung gestellte Zwischenfrage sei nicht mitprotokolliert worden, sagte der Zeuge am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München.

S. hatte nach dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gestanden, die Mordwaffe vom Typ „Ceska“ gekauft und zu den untergetauchten mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht zu haben. Das Geld für die Waffe habe er von Ralf Wohlleben erhalten, der ebenfalls im NSU-Prozess angeklagt ist.

Formulierungen im Vernehmungsprotokoll

Beide streiten seit längerem darüber, wer von ihnen welche Rolle bei der Beschaffung der „Ceska“ spielte. Am Donnerstag konfrontierten die Verteidiger beider Angeklagter den BKA-Ermittler immer wieder mit einzelnen Formulierungen seines Vernehmungsprotokolls.

Demnach soll S. einmal gesagt haben, er könne sich „nicht konkret erinnern“, von Wohlleben Geld erhalten zu haben. Ein anderes Mal sei er sich dessen dagegen sicher gewesen. Auf die Frage des Wohlleben-Verteidigers Olaf Klemke, ob er S. nicht auf diesen Widerspruch hingewiesen habe, antwortete der Beamte mit „nein“. Wohlleben bestreitet, den Kauf der Waffe finanziert zu haben.

Am Ende schaltete sich Carsten S. hörbar empört in die Vernehmung ein. „Habe ich das jemals zur Disposition gestellt, ob ich das Geld von Herrn Wohlleben bekommen habe oder nicht?“, fragte er den Beamten. Der räumte ein, dass sich das im Protokoll nur wegen der nicht protokollierten Zwischenfrage so lese.

Rassistische Motive

Mit der „Ceska“ sollen Mundlos und Böhnhardt neun ihrer zehn Mordopfer aus rassistischen Motiven erschossen haben. Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft vor.

Anwälte von NSU-Opfern beantragten am Donnerstag die Vernehmung eines Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Sie wollen herausfinden, ob er und seine Behörde vor dem Auffliegen des NSU-Trios im November 2011 von der Terrorgruppe wussten. Im ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages war dieser Beamte unter dem Tarnnamen „Sebastian Egerton“ aufgetreten und hatte Kenntnis vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ bestritten.