Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten, der im NSU-Prozess sonst in roter Robe bei seinen Kollegen von der Bundesanwaltschaft sitzt, ist am, Dienstag in den Zeugenstand berufen worden. Foto: dpa

Im NSU-Prozess musste am Dienstag ein Staatsanwalt auf den Zeugenplatz wechseln. Es ging um eine Vernehmung, die er mit einem mutmaßlichen Waffenbeschaffer der Terrorgruppe führte - und dem er kein Wort glaubte.

München - Auf welchem Weg haben die mutmaßlichen Terroristen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ ihre wichtigste Mordwaffe vom Typ „Ceska“ samt Schalldämpfer erhalten? Am Dienstag versuchte das Oberlandesgericht (OLG) München ein weiteres Mal, diese Frage zu klären und bediente sich eher ungewöhnlicher Beweismethoden. Die Hartnäckigkeit ist verständlich. Mit der Pistole soll der NSU neun seiner zehn Mordopfer erschossen haben. Zwei der fünf Angeklagten sollen dafür gesorgt haben, dass die Waffe am Ende bei den mutmaßlichen Terroristen landete und sind deshalb wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

Einer der Zeugen war nun Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten, der im NSU-Prozess sonst in roter Robe bei seinen Kollegen von der Bundesanwaltschaft sitzt. Weingarten schilderte die Vernehmung eines Mannes, der Anfang der 1990er Jahre derselben kriminellen Jugendbande angehört haben soll wie der mutmaßliche NSU-Terrorist Uwe Böhnhardt. Gleichzeitig war dieser Mann mit einem Schweizer befreundet, der die Waffe in der Schweiz gekauft haben soll.

Die Vernehmung von Böhnhardts Jugendfreund sei sehr schwierig gewesen, erinnerte sich Weingarten. Er „war von Beginn an abweisend“. Die Erkenntnisse gegen den NSU habe er „für Märchen“ gehalten. Sein ganzes Verhalten habe gewirkt, als habe er ausdrücken wollen: „Schreibt Eure Märchen, aber nicht mit mir.“ Von der „Ceska“ wollte er nichts mitbekommen haben. Irgendwann, so der Staatsanwalt, habe er dann „die Hand auf den Tisch fallen lassen“. Er habe den Zeugen „ausgeschimpft“ und ihm erklärt, dass er ihm nicht glaube. Er habe auch damit gedroht, ihn durch einen Ermittlungsrichter vernehmen zu lassen. Der Zeuge sei aber „tiefenentspannt“ geblieben. Manchmal habe er erstmal gelächelt, bevor er auf eine Frage reagierte.

Der Mitangeklagte Carsten S. wurde auch befragt

Zuvor hatte das Gericht das Protokoll einer Vernehmung mit dem mutmaßlichen Schweizer Waffenbeschaffer verlesen. Er soll die „Ceska“ gekauft und über Böhnhardts Jugendfreund an die Rechtsextremisten in Jena weiterverkauft haben. Der Schweizer war auf Bitten des Münchner Senats in der Stadt Thun von einem Staatsanwalt aus Bern befragt worden, weil er sich geweigert hatte, nach Deutschland zu reisen und als Zeuge zu erscheinen. Er bestritt, je eine „Ceska“ besessen zu haben, jedenfalls des Kalibers, mit dem die NSU-Opfer ermordet wurden. Andererseits habe er zahlreiche Waffen „ge- und verkauft“, auch Pistolen mit Schalldämpfer. Einmal sei er in Apolda (Thüringen) mit einer Pistole erwischt worden. Neben der Waffe hätten die Polizisten auch einen Schalldämpfer gefunden, außerdem 50 Schuss Spezialmunition, die besonders langsam aus dem Lauf austritt, was den Schussknall zusätzlich dämpft. Dafür habe er eine Bewährungsstrafe erhalten.

Erneut befragte das Gericht auch den mitangeklagten Carsten S., der gestanden hatte, die „Ceska“ im Auftrag des ebenfalls mitangeklagten Ralf Wohlleben zu Uwe Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben. Auch S. konnte allerdings am Dienstag keine neuen Informationen liefern, um die Beweislücken der Lieferkette zu schließen.