Beate Zschäpe (von hinten), die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, mit ihren Verteidigern Foto: dpa

18 Jahre sind eine lange Zeit. Genauso lang ist es her, dass Thüringer Polizisten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben vernahmen. Für den NSU-Prozess kramten sie jetzt noch einmal in ihrem Gedächtnis, aber die Ausbeute ist dürftig.

München - Das Oberlandesgericht (OLG) München hat sich am Mittwoch im NSU-Prozess bemüht, 18 Jahre alte Polizeivernehmungen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und von Ralf Wohlleben als Beweismittel einzubringen. Als Zeugen waren drei Polizisten geladen, die die Vernehmungen damals führten.

Es war das erste größere Ermittlungsverfahren gegen die Jenaer Neonazi-Szene wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Anlass war ein Vorfall, der in Thüringen für erhebliche Unruhe gesorgt hatte: Von einer Autobahnbrücke hing eine Puppe, auf der der Schriftzug „Jude“ stand und an der ein Davidstern angebracht war. Auf der Brücke lag ein Pappkarton, den die Ermittler zunächst für eine Bombe hielten, der sich aber als Attrappe herausstellte. Die Spurensicherung hatte darauf einen Fingerabdruck des späteren mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt gefunden.

Daraufhin habe sich die damalige „Soko Rex“, die sich schwerpunktmäßig mit der rechtsextremen Szene in Thüringen beschäftigte, an die Aufklärung gemacht, sagte einer der damaligen Ermittler. Zschäpe sei damals als Beschuldigte vernommen worden - Wohlleben, der im NSU-Prozess wegen Beihilfe angeklagt ist, als Zeuge.

Alles, was bleibt, ist ein "Bauchgefühl"

Keiner der drei Beamten konnte sich allerdings noch an die damaligen Vernehmungen erinnern. „Das ist 18 Jahre her“, sagte einer. Vor der Zeugenvernehmung im Prozess um die Verbrechen der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ hätten sie die damaligen Vernehmungsprotolle lesen können, die ihrer Erinnerung aber auch nicht nachgeholfen hätten.

Es sei nur ein „Bauchgefühl“ haften geblieben. Demnach hätten die Beamten den Eindruck gehabt, die Beschuldigten hätten sich „Alibis zugeschanzt“ und ihre Aussagen miteinander abgesprochen. „Die veralbern einen, die sagen nicht die Wahrheit“, meinte ein Beamter. Angeblich seien die Verdächtigen bei einer Party gewesen und hinterher in Zschäpes Wohnung. „Wir hatten aber Fakten“, so der Polizist. Als Beispiel nannte er den Fingerabdruck Böhnhardts. Eine Kollegin sagte, Zschäpe habe in ihrer Vernehmung bedacht und routiniert gewirkt. „Sie war aufgeräumt im Kopf“, sie habe „klipp und klar“ gewusst, „was sie wollte“.

Das Gericht hörte am Mittwoch außerdem einen Anwalt der Nebenkläger als Zeugen, der von einem der mutmaßlichen Schweizer Beschaffer der „Ceska“-Mordwaffe nach einer Vernehmung in Thun im Kanton Bern angesprochen worden war. Der habe ihm erzählt, er könne beweisen, wie die Pistole nach Jena gelangt sei, und habe mehrere Namen genannt, so der Zeuge. Zu einer Aussage in Deutschland sei der Mann aber nur bereit, wenn ihm Straffreiheit zugesichert werde. Nach den Ermittlungen der deutschen und schweizerischen Behörden steht der Mann selber unter Verdacht.