Der Gerichtssaal im Münchner Oberlandesgericht im September 2015 Foto: dpa

Im Münchner Oberlandesgericht stellten am Mittwoch mehrere Nebenkläger Beweisanträge gegen einen mutmaßlichen Terrorhelfer im NSU-Prozess. Er soll für das Trio Ausweispapiere ausgestellt haben.

München - Im Münchner NSU-Prozess haben mehrere Nebenkläger den mitangeklagten mutmaßlichen Unterstützer Holger G. in Bedrängnis gebracht. Anders als von ihm behauptet, habe er mindestens bis zum Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) im November 2011 zur Szene gehört. Seine Aussage, in der er seinen Ausstieg behauptete, sei „eindeutig taktisch geprägt“. Nachweisen wollen die Nebenkläger das mit mehreren Beweisanträgen, die sie am Mittwoch einbrachten.

Beate Zschäpe, die sich als Hauptangeklagte für die zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge des NSU verantworten muss, lachte mehrmals während des Vortrags der Nebenkläger.

In ihren Beweisanträgen listen diese auf, auf der Computerfestplatte von Holger G. seien mehrere Dateien mit rechtsextremen Inhalten gefunden worden. Er habe außerdem noch 2011 ein Konzert mit Neonazi-Bands besucht und sei per SMS zu einem Szene-Konzert in Italien eingeladen worden. Auf dem von ihm genutzten Handy seien zudem Telefonnummern prominenter Neonazis gefunden worden.

Antrag auf weitere Zeugenvernehmung

G. ist angeklagt, weil er dem NSU-Trio Ausweispapiere und Krankenversicherungskarten beschafft haben soll. Zu Prozessbeginn hatte er ein Teilgeständnis abgelegt und behauptet, er habe sich bereits im Jahr 2004 mit seinem 30. Geburtstag von der Szene gelöst. Sein Verteidiger Stefan Hachmeister äußerte sich nicht zu dem Nebenkläger-Antrag, behielt sich aber eine Stellungnahme vor.

Nebenklage-Anwalt Stefan Scharmer erneuerte außerdem seinen Antrag, den früheren V-Mann „Tarif“ als Zeugen zu vernehmen. Dabei werde herauskommen, dass die Verfassungsschutzbehörden die Möglichkeit gehabt hätten, das abgetauchte Trio noch vor den ersten Morden zu fassen. Die Verteidigung des mutmaßlichen Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an.