Der einzige Zeuge im NSU-Prozess am Mittwoch hat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. (Symbolfoto) Foto: dpa

Der einzige Zeuge im NSU-Prozess am Mittwoch hat von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, gebrauch gemacht. Der Mann gilt als früherer mutmaßlicher Anführer des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" in Sachsen.

München - Im NSU-Prozess hat am Mittwoch der einzige geladene Zeuge sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch genommen und jegliche Aussage abgelehnt. Der Mann gilt als früherer Anführer des inzwischen verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ in Sachsen.

Er soll das NSU-Trio um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe unterstützt und dabei geholfen haben, Waffen zu beschaffen. Gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft. Auch in einer Vernehmung beim Bundeskriminalamt kurz nach dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ hatte er Angaben zur Sache verweigert.

Im weiteren Verlauf des Prozesstags wollte sich das Gericht mit früheren Urteilen gegen Uwe Böhnhardt befassen.