Beim NSU-Prozess in München hat ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt. (Archivbild) Foto: dpa

Beim NSU-Prozess hat ein psychiatrischer Gutachter ausgesagt, dass der mutmaßliche Terrorhelfer Carsten S. sich der rechtsextremen Szene wohl deshalb angeschlossen habe, weil er sich seine Homosexualität nicht eingestehen wollte.

München - Der im NSU-Prozess mitangeklagte mutmaßliche Terrorhelfer Carsten S. hat sich der rechtsextremen Szene vor allem wegen seiner zu Jugendzeiten noch nicht eingestandenen Homosexualität angeschlossen. Das sagte der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf am Mittwoch vor Gericht. Das „betonte Männlichkeitsideal“ habe ihn angezogen. Als Carsten S. bei einem seiner Untersuchungsgespräche über seine erste Begegnung mit Uwe Böhnhardt gesprochen habe, da seien ihm „fast die Tränen in die Augen gekommen“.

Hauptangeklagte in dem Münchner Prozess ist Beate Zschäpe. Sie soll die Verbrechen des NSU gemeinsam mit ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen haben, die nicht mehr am Leben sind. Zschäpe werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge vorgeworfen.

Leygrafs Gutachten soll dem Gericht beurteilen helfen, ob auf Carsten S. das Jugendstrafrecht angewendet werden muss. Eindeutig festlegen wollte sich der Gutachter nicht, verwies aber darauf, dass S. wegen seiner sexuellen Orientierung damals noch keine Partnerbeziehung erlebt habe und deshalb „Reifedefizite“ gehabt habe. S. ist als einziger Angeklagter voll geständig und könnte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.