Die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe Foto: dpa

Das Oberlandesgericht München hat einen Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe abgelehnt. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozessh hatte dem Staatsschutzsenat vorgeworfen, einen Zeugen einseitig befragt zu haben.

Das Oberlandesgericht München hat einen Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe abgelehnt. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozessh hatte dem Staatsschutzsenat vorgeworfen, einen Zeugen einseitig befragt zu haben.

München - Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt. Das verlautete aus Justizkreisen. Der Antrag richtete sich gegen sämtliche Mitglieder des Staatsschutzsenats. Die Verhandlung wurde am späten Donnerstagvormittag fortgesetzt.

Zschäpes Verteidiger hatten geltend gemacht, der Senat habe einen Zeugen einseitig befragt und damit eine eindeutige Haltung zu ihrer Mandantin gezeigt. Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpes Antrag als „absurd“ bezeichnet.

Als Zeugen sind am Donnerstag zwei Kripo-Beamte geladen. Einer soll über einen damaligen Chemnitzer Neonazi aussagen, der einer Skinheadgruppe namens „88er“ angehört und Sprengstoff für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) besorgt haben soll. „88“ steht für „Heil Hitler“. Der andere Beamte hatte mit der hochbetagten Nachbarin Zschäpes gesprochen, die hilflos in dem zerstörten Haus ausharrte, nachdem Zschäpe die Fluchtwohnung des Trios in Zwickau in Brand gesteckt hatte.

Dem NSU werden zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt. Motiv der Gruppe war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Fremdenhass und Hass auf den Staat.