Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben sitzen bereits in Untersuchungshaft. Foto: dpa

Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Prozess eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für den Mitangeklagten André E. gefordert. Zudem beantragt sie, ihn sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. Daraufhin unterbrach der Richter die Verhandlung.

München - Im NSU-Prozess hat die Bundesanwaltschaft eine überraschend hohe Haftstrafe von zwölf Jahren für den Mitangeklagten André E. gefordert - und beantragt, ihn sofort in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach daraufhin die Verhandlung, um vordringlich über einen Haftbefehl zu beraten. Er verfügte außerdem, dass E. den Gerichtssaal in der Pause nicht verlassen dürfe.

Die Bundesanwaltschaft hatte unmittelbar davor 12 Jahre Gefängnis für E. beantragt und ihn als loyalsten Helfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ bezeichnet. Er soll Beihilfe zum Bombenanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln geleistet haben, indem er das Wohnmobil mietete, mit dem die Täter nach Köln fuhren. Damit ging Diemer deutlich über die Anklagevorwürfe in der Anklageschrift von 2012 hinaus. Anders als die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und der mutmaßliche Waffenbeschaffer Ralf Wohlleben sitzt E. bislang nicht in Untersuchungshaft.