Der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (Bündnis 90/Die Grünen) sitzt im Plenum des Ausweich-Landtages. Foto: dpa

In der Gutachtenaffäre der baden-württembergischen Grünen hat der Fraktionsvorstand eingeräumt, dass der Parlamentarische Geschäftsführer Ulrich Sckerl eine Juristin beauftragte, die Expertise der Landtagsverwaltung für den Fraktionsvorstand zu bewerten. Ein Sprecher der Fraktion bestätigte damit Recherchen der Stuttgarter Nachrichten.

Stuttgart – „Dieser Vermerk diente rein der internen Unterrichtung und hatte keine Auswirkungen auf die rechtliche Stellung der Landtagsverwaltung“, sagte Benjamin Hechler. Auf die Nachfrage, welche Fraktionsvorstände sich mit dem Gutachten für die Enquetekommission NSU – Rechtsextremismus im Landtag beschäftigt habe, sagte Hechler: „Der Vermerk war im Fraktionsvorstand kein Thema“. Es sei üblich, dass zur Bewertung langer Dokumente oder komplexer Themen solche Vermerke verfasst würden.

Fraglich ist aber, warum Sckerl überhaupt einen solchen Vermerk anfertigen ließ, der dann erst gar nicht an die restlichen Kollegen im Fraktionsvorstand weitergeleitet wurde. Sckerl war das Gutachten ebenso wie dem Grünen Obmann in der Enquete, Daniel Lede-Abal, vom inzwischen zurückgetreten Kommissionschef Willi Halder (Grüne) übergeben worden.

Den Abgeordneten der überparteilichen Arbeitsgruppe hingegen waren die Dokumente vorenthalten worden. In dem Gutachten sollte geklärt werden, wer vor dem Gremium überhaupt aussagen darf. CDU-Obmann Matthias Pröfrock forderte Aufklärung von Sckerl. Denn das Landtagsgutachten sei zweimal geändert worden. „Es liegt auf der Hand, dass er (Sckerl) Einfluss auf die Veränderungen genommen hat“, meinte Pröfrock.