Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall (SPD) fordert von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren.

Rostock/Stuttgart - Die baden-württembergische Landesregierung drängt den Bund zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren. Innenminister Reinhold Gall (SPD) forderte von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zu einem neuen Verfahren. „Stand heute hat der Bundesinnenminister nach wie vor den Eindruck gemacht, dass er sehr zögerlich unterwegs ist. Ich vermisse die Entschlossenheit bei dem Bundesinnenminister und der Bundesregierung“, sagte Gall.

Auf der Innenministerkonferenz hatten sich am Mittwoch in Rostock alle Ressortchefs für ein neues Verfahren ausgesprochen. Unklar bleibt, ob sich Bundesregierung und Bundestag dem Antrag anschließen werden. Am (heutigen) Donnerstag wollen die Ministerpräsidenten über den Vorschlag der Innenminister entscheiden. Es ist zu erwarten, dass die Regierungschefs der Länder dem Votum ihrer Fachminister folgen werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) ist zuversichtlich, dass ein Verbot der rechtsextremen Partei vor den Verfassungsrichtern erfolgreich sein könnte. „Die Gründe dafür, warum das Bundesverfassungsgericht das Verfahren damals abgebrochen hatte, haben wir beseitigt“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe). „Wenn man die NSU-Morde betrachtet und sieht, was es da an Verbindungen gab, ist es höchste Zeit, dass ein Verbotsverfahren eingeleitet wird.“

Gall: Wehrhafte Demokratie unter Beweis stellen

Gall forderte, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) müsse nun dieses Votum ins Bundeskabinett mitnehmen und dort müsse eine Entscheidung getroffen werden - dafür oder dagegen. „Ein Dazwischen gibt es nicht mehr“, sagte er. Nach der Aufdeckung der NSU-Morde bestehe dringender Handlungsbedarf. „Wenn der Staat jetzt nicht unter Beweis stellt, dass er eine wehrhafte Demokratie ist, wann soll er es denn eigentlich machen?“, sagte Gall.

Hinsichtlich des Erfolgs eines Verfahren könne man nie sicher sein, sagte Gall weiter. „Aber wir sind eine wehrhafte Demokratie und dies kann ich nicht davon abhängig machen, ob ich hundertprozentig sicher bin, was das Bundesverfassungsgericht am Ende des Tages entscheidet.“ Wenn man scheitere, werde zumindest präzisiert, wann eine Partei verboten werden könne und wann nicht.

Grüne: Abgeordnete müssen Beweismaterial einsehen können

Die Grünen im Stuttgarter Landtag bekräftigten, den Ministerpräsidenten und den Innenminister bei einem möglichen NPD-Verbotsverfahren zu unterstützen. Optimismus alleine reiche aber nicht, gab der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Uli Sckerl, zu bedenken. Zwingende Voraussetzung für ein Verfahren sei, dass das vorliegende Beweismaterial klar sei und einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht standhalte.

Für die Landtagsfraktion bestehe ein Verbotsverfahren nicht nur aus einer rechtlichen Prüfung. Entscheidend sei der politische Wille, ein entschiedenes Zeichen gegen den Rechtsextremismus und dessen verfassungsfeindliche Umtriebe zu setzen. „Die Gesellschaft muss jetzt in ihrer gesamten demokratischen Breite deutlich machen, dass der Rechtsextremismus nicht toleriert wird und nicht länger vom Parteienprivileg des Grundgesetzes geschützt werden darf“, sagte Sckerl. Die Landtagsfraktion drängte zudem darauf, dass die Abgeordneten im Bundestag und den Länderparlamenten volle Einsicht in die Beweisunterlagen erhalten, um den Verbotsantrag in vollem Umfang mitzutragen.