Saufgelage in Freiburg: Dagegen soll die Polizei künftig besser vorgehen dürfen. Foto: AP

Die Polizei, so meint Grün-Schwarz, soll Alkoholexzessen auf öffentlichen Plätzen nicht mehr tatenlos zusehen müssen. Doch die geplanten Gesetzesänderungen müssen nun warten.

Stuttgart - Die Landesregierung legt für ihr umfangreiches Vorhaben, an mehreren Stellen das Polizeirecht zu reformieren, einen neuen Zeitplan zugrunde. „Die Terrorabwehr steht jetzt absolut im Vordergrund“, sagte auf Anfrage ein Sprecher von Innenminister Thomas Strobl. Bis zum Mai will die grün-schwarze Koalition dafür einen Gesetzentwurf vorlegen. Andere Vorhaben müssten dahinter zunächst zurückstehen, so der Sprecher.

Dazu zählt vor allem die geplante Ermächtigungsgrundlage für räumliche und zeitlich begrenzte Alkoholkonsumverbote. Seit Jahren drängen große Kommunen wie Freiburg oder Stuttgart darauf, der Polizei diese Handhabe gegen Saufgelage auf öffentlichen Plätzen zu geben. Die dafür notwendige und zwischen Grünen und CDU bereits vereinbarte Änderung des Polizeigesetzes sei nun erst in einem zweiten Schritt geplant, heißt es im Innenministerium. Auch die Landtags-Grünen haben auf ihrer Klausurtagung Mitte Januar beschlossen, die Anti-Terrormaßnahmen vorzuziehen.

Dieser neue Zeitplan erntet jedoch auch Kritik: „Wenn man ein Gesetz ändert, wäre es sinnvoll, alles gleichzeitig reinzupacken“, meint der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Hans-Jürgen Kirstein. Nachrangig sei die Möglichkeit, Alkoholverbote auszusprechen, angesichts der Exzesse keineswegs: „Wir halten es nach wie vor für wichtig, dass die Ankündigungen umgesetzt werden.“ Die Polizei benötige eine klare Rechtsgrundlage, sagte Kirstein unserer Zeitung. Im Innenministerium betont man jedoch, dass dies keineswegs bedeute, die Reformvorhaben für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum auf die lange Bank zu schieben.

Grüne: Nicht aufgeschoben

Auch der stellvertretende Chef der Grünen-Landtagsfraktion, Uli Sckerl, sagte zum geänderten Zeitplan: „Das ist der aktuellen Lage geschuldet, bedeutet aber nicht, dass wir auf diesem Feld nichts tun.“ So plane die Koalition noch in diesem Jahr Vor-Ort-Konferenzen in mehreren Polizeipräsidien, bei denen Rettungsdienste, Kommunalvertreter und andere Akteure das Thema Sicherheit im öffentlichen Raum diskutieren sollen: „Da wird eine Bestandaufnahme gemacht und geprüft, was getan werden muss.“

Als Auftaktveranstaltung sei eine Runde in Freiburg geplant. „Die Stadt musste eine besondere Erschütterung der öffentlichen Sicherheit ertragen“, sagte der Innenpolitiker mit Blick auf zwei Morde an jungen Frauen im vergangenen Herbst.

Bei den Anti-Terror-Maßnahmen geht es im Wesentlichen um fünf Änderungen im Landespolizeigesetz: die präventive Erhebung von Kommunikationsverbindungsdaten, die präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), die sogenannte Quellen-TKÜ sowie die Online-Durchsuchung von Computern. Außerdem will Grün-Schwarz die rechtliche Grundlage für die sogenannte intelligente Videoüberwachung schaffen.