Bei Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Landesregierung auf Granit gebissen Foto: dpa

Ende dieser Woche wird die Atomhaftung neu geregelt. Bund und Unternehmen kommen dabei gut weg – anders als das Land Baden-Württemberg.

Berlin - Baden-Württemberg ist mit seinem Bemühen vorerst gescheitert, bei dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung ein milliardenschweres Risiko für die Steuerzahler im Südwesten abzuwenden. Das haben das Finanzministerium in Stuttgart und das Bundeswirtschaftministerium in Berlin gegenüber unserer Zeitung bestätigt. Damit kommen auf die baden-württembergischen Steuerzahler im Extremfall neue Milliardenrisiken in Zusammenhang mit der Landesbeteiligung an dem Energieversorger EnBW zu. Das neue Nachhaftungsgesetz weist beherrschenden Anteilseignern von Energieunternehmen, die Kernkraftwerke betreiben, Haftpflichten zu, die weit über das Finanzvolumen ihrer Firmenanteile hinausgehen. „Im Fall der EnBW geht es dabei immer noch um Milliarden“, erklärte ein mit der Sachlage vertrauter Insider unserer Zeitung.

Stuttgarter Finanzministerium kann Haftungsrisiko nicht ausschließen

Das Land hat, wie das Stuttgarter Finanzministerium gegenüber unserer Zeitung erklärte, durch die Kündigung der Aktionärsvereinbarung zwischen den beiden EnBW-Hauptaktionären Neckarpri und Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) vor knapp einem Jahr dieses Risiko zwar minimiert. „Eine Haftungsinanspruchnahme kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden“, so das Haus von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Beide Gesellschaften halten jeweils 46,75 Prozent der EnBW-Aktien. Das neue Finanzrisiko entsteht, weil das „Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“, das Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche beschließen wollen, beherrschende Gesellschafter von Atomkonzernen im Fall von Insolvenzen oder Konzern-Umstrukturierungen außergewöhnlich stark in die finanzielle Verantwortung nimmt. Baden-Württemberg ist davon besonders betroffen, weil die Landestochter Neckarpri und OEW in der Vergangenheit als Konsortium agiert haben und der politische Wille nach wie vor besteht, diese Konstellation zu reaktivieren. Aktuell steht dies laut Finanzministerium aber „derzeit nicht an“.