Für Disco-Besucher ist laute Musik ein Vergnügen, für Anwohner ein Ärgernis. Künftig sollen sich neue Tanzlokale nur noch an der Schwieberdinger Straße ansiedeln dürfen. Foto: dpa

Im Bezirksbeirat ist der Bebauungsplan für Vergnügungsstätten vorgestellt worden. Künftig sollen diese sich Tanzlokale nur noch an der Schwieberdinger Straße ansiedeln dürfen.

Stammheim - Die im vergangenen Jahr vom Gemeinderat beschlossene Vergnügungsstättenkonzeption sieht vor, dass Spielhallen, Wettbüros und Sexbetriebe nur noch in so genannten A-, B- und C-Zentren angesiedelt werden dürfen. Auch Discos, Tanzlokale und Swingerclubs sollen auf diese Bereiche beschränkt werden. Allerdings darf es hier Ausnahmen geben. Eine davon ist für Stammheim vorgesehen. Stuttgarts nördlichster Stadtbezirk wird zwar lediglich als D-Zentrum klassifiziert, dennoch sollen auch künftig an einem Teilstück der Schwieberdinger Straße Discos und Swingerclubs zugelassen werden.

Neue Bebauungspläne müssen aufgestellt werden

Um die Vergnügungsstättenkonzeption auf ein rechtliches Fundament zu stellen, müssen stuttgartweit 40 Bebauungspläne aufgestellt werden – einer auch für Stammheim. Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung erläuterte den Bezirkbeiräten die Details. Er machte klar, dass es für Stammheim keinesfalls um eine Verschlechterung der Situation ginge, ganz im Gegenteil: Seien heute laut den geltenden Richtlinien noch in drei Gewerbegebieten Vergnügungsbetriebe zulässig, so würden sich künftig nur noch im Bereich der Schwieberdinger Straße zwischen Solitudeallee und der Stammheimer Bezirksgrenze Tanzlokale, Discos und Swingerclubs ansiedeln dürfen – das dürften sie theoretisch auch jetzt schon. In allen anderen Teilen Stammheims, das machte Oediger den Bezirksbeiräten deutlich, sollen Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen des Spiel-, Erotik- und Sexgewerbes ausgeschlossen werden. Dass das Gewerbegebiet an der Schwieberdinger Straße ausgewählt wurde und nicht diejenigen am Wammesknopf oder nördlich der Bundesstraße 27A, liegt laut Oediger daran, dass es bereits durch den dort niedergelassenen Einzelhandel vorgeprägt sei.

Vorhandene Vergnügungsstätten dürfen nicht erweitert werden

Bereits vorhandene Vergnügungsstätten bekommen durch den neuen Bebauungsplan erweiterten Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Erneuerungen und Änderungen dieser Betriebe zulässig sind, sie aber nicht erweitert werden dürfen.

„Uns wäre es lieber, wenn sich auch an der Schwieberdinger Straße Handwerksbetriebe ansiedeln“, sagte SPD-Bezirksbeirat Gustav Trauth und wollte wissen, wie groß denn die Entfernung zwischen Wohnbebauung und Disco sein müsse. „Die Entfernung wird je nach Einzelfall festgelegt“, erwiderte Oediger und stellte klar, dass es bislang noch keinerlei Anfragen gebe, die Diskussion als ein rein theoretische wäre.

Dass im Bebauungsplan zwischen Bordellen und Swingerclubs unterschieden wird, hat laut Oediger städtebauliche und nicht etwa moralische Gründe: Bordelle seien von außen klar erkennbar und hätten auch mehr oder weniger regen Zulauf, Swingerclubs befänden sich normalerweise hinter verschlossenen Türen.