An der Düsseldorfer Tabelle orientieren sich Gerichte, wenn es um die Unterhaltszahlungen für Kinder von getrennt lebenden Eltern geht. Foto: dpa

Zum ersten Mal seit 2010 bekommen Kinder von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern zum 1. August höhere Unterhaltszahlungen. Da zum 1. Januar 2016 der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben wird, werden dann die Werte in der "Düsseldorfer Tabelle" noch einmal angehoben.

Düsseldorf - Trennungskinder bekommen zum 1. August höheren Unterhalt. In der neuen "Düsseldorfer Tabelle" des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern zum ersten Mal seit 2010 wieder erhöht.

Zuvor waren zweimal die Selbstbehalte der Unterhaltszahler, das sind in der Regel die Väter, erhöht worden. "Kinder bekommen endlich mehr Geld", sagte Jürgen Soyka, Familienrichter am OLG und einer der Herausgeber der Tabelle, am Dienstag in Düsseldorf. Im Durchschnitt gibt es etwa 3,3 Prozent mehr.

Die neue Ausgabe der bundesweit angewandten Tabelle berücksichtigt unter anderem den gestiegenen steuerlichen Kinderfreibetrag für das Jahr 2015 von 4512 Euro. Daraus ergibt sich ein monatlicher Mindestunterhalt von 376 Euro - bezogen auf Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren. Zuvor bekamen sie in dieser Altersstufe 364 Euro. Jüngere bekommen etwas weniger, größere etwas mehr - und mit steigendem Einkommen steigt auch der zu zahlende Unterhalt.

Zum 1. Januar 2016 wird es voraussichtlich eine neue Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle" mit erhöhten Beträgen geben: Denn der steuerliche Kinderfreibetrag, der Minimumbedarf eines Kindes, wird um 96 auf 4608 Euro steigen.