Das Grundstück wird künftig entschieden dichter genutz Foto: Georg Linsenmann

Auf dem Areal der St. Christophorus-Gemeinde entsteht unter anderem eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Wangen - Im Zuge des Projektes „Aufbrechen“ will die Katholische Kirche in Stuttgart nicht nur eine „pastorale Neuausrichtung“, wie es der Stadtdekan Christian Hermes auf der Homepage des Dekanates formuliert, sondern auch eine „wirtschaftliche Konsolidierung“. Letzteres hinterlässt in den Neckarvororten deutliche Spuren, wo der Aufbruch auch mit dem Abbruch von zwei Kirchen aus den 1960-er-Jahren in Bad Cannstatt und Mönchfeld verbunden ist – inklusive einer erweiterten Nutzung der zugehörigen Grundstücke. St. Christopherus in Wangen wiederum steht nicht zur Disposition. Das Grundstück, auf dem auch der 1936 errichtete Kirchenbau steht, wird künftig entschieden dichter genutzt: mit zwei hinzukommenden Neubauten. Die entsprechenden Pläne wurden in der aktuellen Sitzung des Bezirksbeirates nun erstmals vorgestellt.

Dies oblag Hubert Vollmer vom Stuttgarter Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Denn wegen geplanter neuer Nutzungen muss für das an der Kreuzung von Wasenstraße und Inselstraße gelegene Grundstück der aus dem Jahr 1964 stammende Bebauungsplan angepasst werden. Kernstück des Projektes, für das der Caritasverband Stuttgart als Bauherr fungiert, ist anstelle des alten Gemeindesaales der Neubau einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung mit etwa 20 bis 25 Plätzen. In dem dreigeschossigen Gebäude sollen außerdem Büros für die Caritasverwaltung, Gemeinderäume, eine Hausmeisterwohnung sowie eine Kantine mit Veranstaltungsraum untergebracht werden. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage mit insgesamt zwölf Stellplätzen vorgesehen.

Neues Wohnhaus für 20 Menschen mit Behinderung

Abgerissen wird die entlang der Ludwig-Blum-Straße gelegene Kindertagesstätte, deren Betrieb in ihrer eingruppigen Form als nicht mehr wirtschaftlich betrachtet wird. An deren Stelle soll ein ebenfalls dreigeschossiges Wohnhaus für Menschen mit Behinderung mit zirka 20 Plätzen errichtet werden. Laut Hubert Vollmer sollen „in dieser Anlage mehrfach behinderte Menschen betreut wohnen und arbeiten“. Für diese Nutzungen habe „das Sozialamt einen dringenden Bedarf ermittelt“.

In der Folge sah sich der Planer hinsichtlich baulicher Details mit hartnäckigen Nachfragen des Gremiums konfrontiert. Die erste galt der Zufahrt zur Tiefgarage, die über die Inselstraße erfolgen soll. Marijan Laszlo (CDU) zeigte sich auch nach einer ersten Antwort von Vollmer „mit dieser Einfahrt nicht einverstanden, denn hier ist es verdammt eng“. Vollmer beschied: „Aber nicht so eng, dass das nicht geht.“ Gerhard Föll (Bündnis 90/Die Grünen) stieß sich daran, dass die Gebäude anderthalb Meter höher sein sollen als die Umgebungsbauten. Vollmer stellte dazu fest, dass diese Höhe „wegen der Nutzung erforderlich“ sei. Sie betreffe aber nur die First- und nicht die Traufhöhe: „Und planungsrechtlich wäre auch eine größere Traufhöhe möglich.“

Kritische Fragen der Bezirksbeiräte

Mehrere Teilnehmer kritisierten auch, dass das geplante Werkstattgebäude ab dem ersten Stock mit der Gebäudekante über den Gehweg an der Inselstraße auskragen soll: „Es erschließt sich mir nicht, dass man hier in den öffentlichen Raum reingeht“, betonte Föll. Vollmer wiederum entgegnete: „Das ist nicht ungewöhnlich, das hat man relativ oft. Auch in Wangen.“ Barbara Weber (SÖS-Linke-Plus) regte an, das Werkstattgebäude nicht senkrecht zur Kirche zu führen, sondern parallel zur Inselstraße: „Dann sind alle Probleme gelöst, auch hinsichtlich der knappen Ein- und Ausfahrt.“ Das sei nicht möglich, „weil dann der geforderte Raum für die Feuerwehr zu schmal wäre“, antwortete Vollmer.

Michael Mischke (SPD) war skeptisch, ob angesichts des Lärms von Autos und direkt vorbeiführenden Straßenbahnen die Wohnungen im Werkstattgebäude realisierbar seien. Hier gab sich Vollmer nachdenklich und räumte ein: „Das muss erst noch gutachterlich untersucht werden.“ Im übrigen sei „noch nichts fix“. Er schloss: „Das ist aktuell nur eine Machbarkeitsstudie. Ich bitte Sie nur, der Aufstellung des Bebauungsplanes zuzustimmen.“ Diese Zustimmung der Bezirksbeiräte erfolgte dann einstimmig.